Casa_blanca schrieb:Wo steht, dass der Opa in der Schenkungsurkunde den Vater der TE als Beschenkten eingetragen hat?
Nirgendwo, habe ich auch nicht geschrieben. Er hat sowohl als auch ("gleichzeitig").
Casa_blanca schrieb:Und bitte noch einmal: Eigentum und Besitz ist nicht dasselbe.
Kenne ich schon seit Jahrzehnten.
Casa_blanca schrieb:Nur wer Eigentümer ist, auf den kann ein Fahrzeug angemeldet werden.
Das ist falsch. Wenn man die Papiere hat (im Besitz hat) kann man das Fahrzeug auf
sich anmelden. Das hat erstmal nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Fahrzeugbrief wird erstmal als Eigentumsnachweis akzeptiert. Sollte sich jemand widerrechtlich die Eigentumsrechte angeeignet haben, muß dieses im Grunde eingeklagt werden. Zumindest muß das Eigentumsrecht desjenigen, welcher sich die Papiere angeeignet hat (zB durch Diebstahl) angefochten werden. Dann werden die Eigentumsrechte neu geklärt.
Dies, die Eigentumsverhältnisse anfechten, hat die TE aber nie getan, obwohl sie es ja wusste. Dies wird sicherlich als Einvernehmlich (wissentlich akzeptiert) ausgelegt. Andere Vereinbarungen, zB das der Vater nur treuhänderisch/vertretend, als Eigentümer auftritt, müsste erstmal
glaubhaft belegt werden können. Wie will die TE glaubhaft darlegen, daß sie das Auto nicht ihrem Vater überlassen und auf ihre Rechte aus der Schenkungsurkunde verzichtet hat, wenn sie da nichts in der Hand hat? Behaupten kann jeder vieles.
Also, was kann die TE als Beweis vorlegen, daß sie nicht auf ihre Ansprüche verzichtet hat und das ihre Akzeptanz der Besitzverhältnisse auf etwas anderem beruht? Wer den Fahrzeugbrief Besitzt ist auch Eigentümer des Fahrzeuges. Willst du dieses Eigentumsrecht in Frage stellen, mußt du schon was auf den Tisch legen. In wieweit Zeugenaussagen ausgelegt werden ist immer Sache des Gerichtes.
Casa_blanca schrieb:Sie hat aber nicht auf ihr Eigentumsrecht verzichtet, sondern nur der Nutzung zugestimmt.
Du meinst bezüglich der Schwester? Damit sie überhaupt der Nutzung zustimmen müsste, müssten die Eigentumsverhältnisse klar sein. Ein Anhaltspunkt wäre hier, daß die Eltern die TE gefragt haben, ob es in Ordnung ist, wenn die Schwester das Auto nutzt. Wären die Eigentumsverhältnisse klar, warum fragen die Eltern die TE um Erlaubnis? Mann kann es aber auch anders deuten, die Eltern wollten nur rücksichtsvoll sein.
Der Punkt ist, die TE hat die Eigentumsverhältnisse Jahrelang so akzeptiert. Es gibt keine Hinweise dazu, daß irgendwelche Regelungen getroffen wurden, daß die Eigentumsverhältnisse von dem abweichen, wie es sich allgemein darstellt.
Ganz schlechte Karten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung.