@Niederbayern88 Och, da faellt mir einiges ein! Hab sogar schon ein paar gepostet. Aber ich ueberleg mir noch eins.
Stell Dir vor, eine Frau wurde vergewaltigt, ihre Aussage hat den Vergewaltiger ins Gefaengnis gebracht. Er sitzt seine Zeit ab, aber schon als er in den Knast kam, hat er gedroht, dass er sich raechen wird, wenn er wieder rauskommt. Obwohl sein Opfer umgezogen ist, findet er sie und faengt an, sie zu bedrohen und zu stalken. Die Polizei kann nur begrenzt helfen, wie immer bei solchen Dingen. Also lauert das Opfer, das Angst um sein Leben hat - ob jetzt begruendet oder nicht, sei dahingestellt - ihm auf und bringt ihn um.
Finde ich total nachvollziehbar!
@SergeyFärlich Ich weiss nicht wie weit man denken koennen muss, um da jemandem die Gurgel abzudruecken. Da ist viel Instinkt dabei. Bei sowas ist es einfach nur die Frage, wer besser im Gericht argumentiert und was am Ende in den Augen des Richters schwerer wiegt.
SergeyFärlich schrieb:Mord setzt immer die Absicht voraus, jemanden zu töten.
Totschlag auch. Ohne Toetungsabsicht gibt es keinen Totschlag.