Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...
15.04.2016 um 13:56Ihre Begründung spricht Bände... Schade, dass die Bundestagswahl erst im Jahr 2017 ist. Dieser Frau ist nichts heilig.
shionoro schrieb:Na wer soll denn außer sie gewählt werden?Na hörmal, wir haben noch die Frau Petry!
shionoro schrieb:Nein, ausgeschlossen ist, dass es zu einer strafrechtlichen verurteilung kommt, oder generell zu mehr als ner geldstrafe.Tja dann würde ich gerne mal von dir wissen, da du dich ja mit den Gesetzen gut auskennst unter WELCHEN Aspekt denn dann die 3 - 5 Jahre gelten würden, bzw. was er hätte sagen müssen um diese zu bekommen.
Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl dieser weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.Könnte er wohl schon darunter deklariert werden, wenn wir den bezug auf "Schwulen pedophilen, zoophilen Ziegenficker" mal eingehen und so mancher andere Cartoonist das ebenfalls aufnimmt, also die Zoophilie.
shionoro schrieb:Vieles in der politik ist alternativlos.Merkel macht einen Fehler nach dem anderen und das starrsinnig ohne sich mit ihren europäischen Partnern abzustimmen. Sie hat zwar einen ausgeprägten Führungs-Anspruch aber ihr fehlt die Kompetenz.
Merkel hat das besser verstanden als die meisten.
shionoro schrieb:Verlemdnung liegt aber ja gar nicht vor.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Vor allem der letzte Absatz hört sich interessant an.
wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen istUnd öffentlicher als die öffentlich rechtlichen, kann nur noch das Internet hier in Deutschland sein.
shionoro schrieb:Na wer soll denn außer sie gewählt werden?Das ist ja das Schlimme, wir müssen hoffen das sie nach der nächsten Bundestagswahl wieder zur Kanzlerin wird....wer solls denn machen? Der Siggi?, dem spreche ich die Kompetenzen für dieses Amt ab. Und was passiert durch den Wahlfrust in Deutschland? AfD stellt eine regierung? BITTE NICHT, dann muss ich ja auswandern da ich kein Interesse daran habe in einem Staat zu leben der von einer rechtsradikalen Partei geführt wird, deren Parteioberhäubter keinen Plan von Politik, Nettiquette und Moral haben.
Mech schrieb:Soviel mal dazu zu der Theorie vieler das es zu KEINER Strafrechtlichen Ermittlung kommen wird.Eine Ermittlung hätte es sowieso gegeben - Erdogan hat ja Anzeige wegen Beleidigung gestellt. das ist völlig unabhängig von einer Zustimmung der deutschen Regierung.
Mech schrieb:Vor allem der letzte Absatz hört sich interessant an.in wie fern interessant?
shionoro schrieb:Das ist schlau von ihr und wohl die beste option, die ihr noch offen blieb.Zumindest hätte sie das ganze wohl nicht diplomatischer lösen können.
shionoro schrieb:Aber ernsthaft, merkel ist nicht die schlechteste kanzlerin.Ernsthaft? Eine Kanzlerin die bereits beim Atomausstieg bewiesen hat ihre Politik erst vernünftig zu gestalten sobald Druck aus der Öffentlichkeit kommt? Wäre der Druck aus der Öffentlichkeit nicht gekommen würde Biblis noch mind. 50 Jahre strahlen und den Stromlobbysten auf unsere Kosten das Geld in die Tasche schaufeln.
kleinundgrün schrieb:in wie fern interessant?Naja insofern interessant das eine Plattform genommen wurde, um das Schmähgedicht vorzutragen, wo es viel mehr leute hören können als erwartet und auch da eine anhackung stattfinden könnte um ihm vll die Schlinge zuzumachen.
Mech schrieb:Naja insofern interessant das eine Plattform genommen wurde, um das Schmähgedicht vorzutragen, wo es viel mehr leute hören können als erwartet und auch da eine anhackung stattfinden könnte um ihm vll die Schlinge zuzumachen.Da steht aber nur, dass in diesen Fällen § 200 StGB anzuwenden ist. Und der lautet:
(1) Ist die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten oder eines sonst zum Strafantrag Berechtigten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen der Beleidigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird.Da geht es nur um eine öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung, WENN der Geschädigte (oder im Fall des § 103 auch die StA) es wünschen.
(2) Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen. Ist die Beleidigung durch Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift begangen, so ist auch die Bekanntmachung in eine Zeitung oder Zeitschrift aufzunehmen, und zwar, wenn möglich, in dieselbe, in der die Beleidigung enthalten war; dies gilt entsprechend, wenn die Beleidigung durch Veröffentlichung im Rundfunk begangen ist.