Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof
11.01.2016 um 11:16Deepthroat23 schrieb:Genau darum sage ich ja, wenn man keine Nationalität nachweisen kann, dann muss die der Tat entsprechende Höchststrafe herhalten.Das wird rechtlich nicht machbar sein. Du kannst die Schwere der Strafe nicht an seiner Nationalität oder Rasse festmachen und ein Verdächtiger muss sich nicht selbst belasten.
Deepthroat23 schrieb:Und wenn Tunesien einen Straftäter nicht haben will, der erwiesener Maßen Tunesier ist, dann ist das das Problem von Tunesien und nicht das von Deutschland. Tunesien kann einem Tunesier nicht die Einreise verwehren, DAS wäre Bruch von internationalem Recht.Du verstehst es immer noch nicht. Tunesien muss ja Amtshilfe leisten und wenn die dann sagen, "Nein, das ist kein Tunesier und den wollen wir auch nicht", dann war es das schon mit der Abschiebung.
Deepthroat23 schrieb:Ich habe so das Gefühl, du hast nach dem ersten Wort meines Posts aufgehört zu lesen, denn sonst würdest du nicht auf das:Ich glaube eher, dass du nur das verstehst, was du verstehen willst. Die meisten Flüchtlinge haben entweder Papiere, welche sie als anerkannte Flüchtlinge aus Syrien ausweisen (nicht alle Papiere sind echt). Andere Flüchtlinge haben halt keine Papiere, geben aber an, ebenfalls aus Syrien zu stammen. Und weil es durchaus möglich ist, dass jemand auf der Flucht aus Syrien seine Papiere verloren hat, nützen dir die vorhandenen oder nicht vorhandenen Papiere erst einmal gar nichts. Bevor jemand ausgeschafft wird, muss sein Fall geprüft werden und das dauert nun mal.
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