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Warum haben so viele Männer sexuelle Fantasien mit Kindern?
31.12.2015 um 15:41@interrobang
So ich musste doch mal vorsichtig suchen:
Wie auch immer, bin jetzt hier raus, heute muss mich ich mir so ein Thema nicht geben. Allen ein guten "Rutsch" ...
So ich musste doch mal vorsichtig suchen:
Seit dem 5.11.2008 ist durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Es regelt den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches, das sich mit den Straftaten befasst, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstoßen. Neu ist insbesondere, dass nun auch Schriften, die lediglich ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, durch den §184c StGB in gleicher Weise wie ein wirkliches Geschehen geahndet werden.http://www.heise.de/tp/artikel/29/29211/1.html
Nach dem neuen Sexualstrafrecht muss nun auch virtuelle Kinder- und Jugendpornographie verfolgt werden, obgleich es hier keine Opfer gibt. Als Begründung für diese Verfolgung gilt die These, dass durch solche Bilder Menschen erst "auf den Geschmack kommen". Eine ähnliche "Einstiegsdrogenthese" wurde in Bezug auf Kinderpornographie erst kürzlich von der Familienministerin Ursula von der Leyen vertreten. Eine solche Ahndung von Fotos, Videos, Zeichnungen und Schriften, die ein "wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, käme überdies einem Berufsverbot für jugendlich aussehende Porno- und Webcamdarsteller gleich.
Die neue Regelung weist zugleich auf eine eklatante Lücke im Antidiskriminierungsgesetz (AGG) hin. Das AGG bezieht sich auf eine Ungleichbehandlung, die durch "Rasse, Alter, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung und Religion" bedingt wird. Es regelt jedoch keine Benachteilung, die auf einem scheinbar vorhandenen Kriterium beruht und zudem gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies aber ist die Crux beim neuen Sexualstrafrecht: Hier unterliegt nicht die Jugendliche dem Verbot, als Pornodarstellerin tätig zu werden, sondern vielmehr auch diejenige, die einer Jugendlichen ähnelt bzw. als diese wahrgenommen wird. Die Pornoindustrie muss, folgt sie den neuen Gesetzen, auch volljährige Darsteller ablehnen, so diese ein kindliches/jugendliches Aussehen aufweisen.
In Deutschland würde dies also einem Berufsverbot für Darstellerinnen wie "Little Miss Kitty" bedeuten. Die nach eigenen Angaben 1984 geborene Pornoactrice wirkt in ihren Filmen ohne Zweifel kindlich/jugendlich und bedient damit einen Markt. Doch wird damit kein Opfer erzeugt, sofern sie dieser Tätigkeit freiwillig nachgeht, wovon auszugehen ist. Somit würde ihre Tätigkeit in Deutschland nicht mehr möglich sein, obgleich es nicht strafbar ist, als Pornodarstellerin per se zu arbeiten. Die Diskriminierung ergäbe sich lediglich durch das zu junge Aussehen.
Wie auch immer, bin jetzt hier raus, heute muss mich ich mir so ein Thema nicht geben. Allen ein guten "Rutsch" ...