@interrobang Mal so hier:
Ob die Darstellungen reale Fälle zeigen, ist für den Gesetzgeber zweitrangig: Auch einschlägige Mangas oder Erzählungen fallen in diese Kategorie. Wer sie verbreitet, wird in Deutschland bestraft.
Was ist verboten?
Nach Paragraf 184b wird eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren verhängt, wenn Kinderpornografie etwa verbreitet, vorgeführt, hergestellt oder vorrätig gehalten wird. Das gilt auch für die Suche nach Kinderpornos im Netz, egal aus welcher Motivation. Verbreitung bedeutet zum Beispiel, dass das Original oder Kopien eines Fotos weitergegeben werden, ohne dass man die Weitergabe noch kontrollieren bzw. nachvollziehen kann. Dabei gilt auch schon das Verschenken von Bildern im privaten Bereich als Verbreitung.
Handelt der Täter beim Austausch allerdings gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande, sind sogar zehn Jahre Gefängnis möglich. Unter einer Bande versteht man nach aktueller Rechtsprechung bereits Mitglieder sogenannter Pädo-Boards, die über Nicknames kommunizieren und untereinander Fotos und Filme tauschen.
http://www.n-tv.de/politik/Was-ist-erlaubt-was-wird-bestraft-article12304841.htmlWie gesagt, selbst das Suchen in dieser Richtung ist gewagt und möchte ich mir nicht geben. Aber auch Erzählungen ganz fiktiv sind verboten, auch Zeichnungen, und darum auch wenn die Personen älter als 18 sind, aber wie 14 oder jünger aussehen. Ich habe mal in der Jugendbetreuung gearbeitet und leider mit Kindern zu tun gehabt, Jugendliche die als Kinder da üble Erfahrungen gemacht haben. Ich war somit gezwungen mich mit dem Thema zu befassen.
Sollte doch schon die Logik sagen, wenn Zeichnungen und Animationen verboten sind, wo es ja nur fiktive Darsteller sind, dann eben auch, mit echten wenn die jünger wirken. Will mich da aber nun nicht streiten, mit Dir, glaub es oder nicht, der Punkt ist, ich könnte mir vorstellen, dass eben auch so eine Hotline nicht erlaubt ist.