Probleme mit BID Inkasso+Hörnlein Und Feyler Rechtsanwälte
22.09.2015 um 16:10@grabgesang
Also vereinfacht:
-Du hast 1&1 50€ geschuldet (Betrag egal, da das hier ein Beispiel ist, um alles nachzuvollziehen).
-1&1 hat zu BID Inkasso gesagt:,,Besorgt uns das Geld von grabgesang."
-Du hast mit BID Inkasso Zahlungsmodalitäten vereinbart und zahlst den Betrag in Raten ab.
-Jetzt meldet sich diese Rechtsanwaltskanzlei und will von dir das gleiche Geld wegen der gleichen Angelegenheit.
Stimmt das so?
Es ist eigentlich Quatsch von Seiten des Inkasso-Büros, die gleiche Angelegenheit nochmal von einer Rechtsanwaltskanzlei eintreiben zu lassen.
Zusammenarbeit kann ich mir also eigentlich nicht vorstellen.
Dann zahlst du ja doppelt.
Könnte mir eher vorstellen, dass 1&1 da aus irgendeinem Grund, vielleicht durch einen Fehler, die Eintreibung der Forderung an zwei Auftragnehmer, Inkasso und Rechtsanwaltskanzlei, vergeben hat.
Ich bin natürlich kein Anwalt, deshalb kann ich auch nur meine Meinung dazu schreiben und keine verlässliche Beratung bieten.
Aber aus meiner Sicht kann dir die Forderung der Rechtsanwaltskanzlei eigentlich egal sein.
Du muss letztlich diese 50€ zahlen und hast dafür die Modalitäten mit dem Inkasso-Büro geklärt, diese Kanzlei hat da eigentlich gar nichts zu suchen, wenn es sich um die gleiche Sache handelt.
Meine persönliche Ansicht.
Also vereinfacht:
-Du hast 1&1 50€ geschuldet (Betrag egal, da das hier ein Beispiel ist, um alles nachzuvollziehen).
-1&1 hat zu BID Inkasso gesagt:,,Besorgt uns das Geld von grabgesang."
-Du hast mit BID Inkasso Zahlungsmodalitäten vereinbart und zahlst den Betrag in Raten ab.
-Jetzt meldet sich diese Rechtsanwaltskanzlei und will von dir das gleiche Geld wegen der gleichen Angelegenheit.
Stimmt das so?
Es ist eigentlich Quatsch von Seiten des Inkasso-Büros, die gleiche Angelegenheit nochmal von einer Rechtsanwaltskanzlei eintreiben zu lassen.
Zusammenarbeit kann ich mir also eigentlich nicht vorstellen.
Dann zahlst du ja doppelt.
Könnte mir eher vorstellen, dass 1&1 da aus irgendeinem Grund, vielleicht durch einen Fehler, die Eintreibung der Forderung an zwei Auftragnehmer, Inkasso und Rechtsanwaltskanzlei, vergeben hat.
Ich bin natürlich kein Anwalt, deshalb kann ich auch nur meine Meinung dazu schreiben und keine verlässliche Beratung bieten.
Aber aus meiner Sicht kann dir die Forderung der Rechtsanwaltskanzlei eigentlich egal sein.
Du muss letztlich diese 50€ zahlen und hast dafür die Modalitäten mit dem Inkasso-Büro geklärt, diese Kanzlei hat da eigentlich gar nichts zu suchen, wenn es sich um die gleiche Sache handelt.
Meine persönliche Ansicht.