Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters
26.08.2015 um 13:26@Matoskah
Japp, genau das ist der Punkt.
Da man sich vor ziemlich vielen 'Pflichten' einfach so drücken kann, stellt sich die Frage doch gar nicht, ob Mann nicht zahlen muss, wenn die Frau ein Kind austrägt, was vom Vater nicht gewollt ist.
Denn Mann muss ja sowieso nicht zahlen und selbst wenn er wieder Arbeit hat, in der er gut verdient heißt das noch lange nicht, dass irgendein Amt das plötzlich registriert und bemerkt: "Ah, Herr XYZ kann wieder zahlen, gehen wir mal dahin und treiben seine (Unterhalts)-Schulden ein".
So ein Unfug, ich wünschte es wäre mal so. Dann hätte ich mehr Geld gehabt als Kind.
Japp, genau das ist der Punkt.
Da man sich vor ziemlich vielen 'Pflichten' einfach so drücken kann, stellt sich die Frage doch gar nicht, ob Mann nicht zahlen muss, wenn die Frau ein Kind austrägt, was vom Vater nicht gewollt ist.
Denn Mann muss ja sowieso nicht zahlen und selbst wenn er wieder Arbeit hat, in der er gut verdient heißt das noch lange nicht, dass irgendein Amt das plötzlich registriert und bemerkt: "Ah, Herr XYZ kann wieder zahlen, gehen wir mal dahin und treiben seine (Unterhalts)-Schulden ein".
So ein Unfug, ich wünschte es wäre mal so. Dann hätte ich mehr Geld gehabt als Kind.