Warum "verschwinden" Menschen "über Nacht" und lassen alles
24.05.2015 um 19:52Ich fürchte, viele verwechseln dank Filmindustrie gerne amerikanisches mit deutschen oder anderen Rechten. Daher oft die Idee, man dürfe fremde Grundstücke überhaupt nicht betreten.
@geisterhand
das war jetzt nur eine Überlegung, die ich da gefunden habe. Wie gesagt, es gibt zivil- und strafrechtliche Unterschiede. Und außerdem muss der Besitzer sich beschweren. Diese Aussage sagt es ja auch deutlich: "Entscheidend ist vielmehr, dass die Einfriedung den Willen des Eigentümers erkennbar macht, dass es sich um ein abgegrenztes Grundstück handelt, dass nicht zu betreten ist."
Wenn also der Besitzer zu erkennen gibt, dass er Dich nicht dort haben will, musst Du es respektieren, wenn er das nicht tut, kannst Du es riskieren. Wenn ihm erst dann einfällt, er will es nicht, muss er es Dir sagen - oder sein Grundstück deutlich sichtbar umfrieden.
Eigentlich krabbelt man ja eh nur auf Grundstücken rum, die unbewohnt aussehen. Allerdings stand mal bei mir eine Frau auf der Terrasse, einfach so. Stellte sich dann als Bekannte meines verstorbenen Vaters heraus, aber deswegen macht man ja keinen Aufstand.
Es lässt sich vieles ohnedies zwischenmenschlich regeln, ohne gleich die Knarre zu zücken.
Ich denke übrigens auch, dass es geregelte Ausnahmen, wie eben für den Briefträger, gibt.
@ackey
Einzig und alleine die Baufälligkeit könnte mich einbremsen.
@geisterhand
das war jetzt nur eine Überlegung, die ich da gefunden habe. Wie gesagt, es gibt zivil- und strafrechtliche Unterschiede. Und außerdem muss der Besitzer sich beschweren. Diese Aussage sagt es ja auch deutlich: "Entscheidend ist vielmehr, dass die Einfriedung den Willen des Eigentümers erkennbar macht, dass es sich um ein abgegrenztes Grundstück handelt, dass nicht zu betreten ist."
Wenn also der Besitzer zu erkennen gibt, dass er Dich nicht dort haben will, musst Du es respektieren, wenn er das nicht tut, kannst Du es riskieren. Wenn ihm erst dann einfällt, er will es nicht, muss er es Dir sagen - oder sein Grundstück deutlich sichtbar umfrieden.
Eigentlich krabbelt man ja eh nur auf Grundstücken rum, die unbewohnt aussehen. Allerdings stand mal bei mir eine Frau auf der Terrasse, einfach so. Stellte sich dann als Bekannte meines verstorbenen Vaters heraus, aber deswegen macht man ja keinen Aufstand.
Es lässt sich vieles ohnedies zwischenmenschlich regeln, ohne gleich die Knarre zu zücken.
Ich denke übrigens auch, dass es geregelte Ausnahmen, wie eben für den Briefträger, gibt.
@ackey
ackey schrieb:Ich persönlich würde es unterlassen.Ehrlich geschrieben: ich nicht, man lebt nur einmal. ;)
Einzig und alleine die Baufälligkeit könnte mich einbremsen.