Warum "verschwinden" Menschen "über Nacht" und lassen alles
24.05.2015 um 18:27@DollFacex3
Das Betreten fremder Grundstücke und/oder Gebäude ohne Erlaubnis des Eigentümers/Besitzers ist Hausfriedensbruch und steht unter Strafe.
Ich würde dir raten, dies zu unterlassen und ohne Erlaubnis des Besitzers, Eigentümers, das kann auch die Stadt, Gemeinde, oder wer auch immer sein, es bleiben zu lassen. Wenn, dann musst du dir die Erlaubnis dazu holen!
Edit: Du hast doch schließlich vor, dieses Grundstück zu betreten, oder?
DollFacex3 schrieb:Mir ist klar,dass es verboten ist. Aber die Neugier ist sehr groß und ich habe nicht vor dort irgendetwas "anzustellen", außer ein paar Photos zu machen.Es geht nicht darum, daß du etwas anstellst, sondern darum daß,
Das Betreten fremder Grundstücke und/oder Gebäude ohne Erlaubnis des Eigentümers/Besitzers ist Hausfriedensbruch und steht unter Strafe.
Ich würde dir raten, dies zu unterlassen und ohne Erlaubnis des Besitzers, Eigentümers, das kann auch die Stadt, Gemeinde, oder wer auch immer sein, es bleiben zu lassen. Wenn, dann musst du dir die Erlaubnis dazu holen!
Edit: Du hast doch schließlich vor, dieses Grundstück zu betreten, oder?