@rgnf Ich hab Bezug genommen dazu, was von
@Kc geschrieben wurde, siehe:
@Kc
Kc schrieb am 19.04.2015:Meines Wissens sind Securities außerhalb ihres genau definierten Aufgabenbereiches, in dem sie weisungsbefugt sind, also beispielsweise auf einem zu bewachenden Gelände, nichts weiter, als normale Bürger.
Ich hab auch das Recht, einen Randalierer festzuhalten und beispielsweise zum Eigenschutz zu fesseln. Aber ich darf ihn nicht im Sinne der Polizei festnehmen, inhaftieren und so.
Kc schrieb am 18.04.2015:Securities dürfen auch nicht mehr, als jeder gewöhnliche Bürger.
Polizisten dagegen übernehmen die Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Sie dürfen Menschen festnehmen, verhören, bei Verbrechen ermitteln, Schusswaffen gebrauchen, Weisungen erteilen und noch diverse Dinge mehr.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die staatliche Gewalt auf keinen Fall privatisiert werden darf oder ähnliches.
Nichts gegen gute Sicherheitsdienstler, aber es gibt Bereiche, da will ich nur offizielle, verlässliche Polizei.
Kc schrieb am 19.04.2015:Aber die dürfen keine Autos mit Blaulicht fahren, die dürfen niemanden ,,polizeilich befragen", die dürfen keinen inhaftieren, Strafzettel verteilen, Platzverweise für öffentliche Orte aussprechen oder ähnlichen Kram.
Kc schrieb am 20.04.2015:Aber das ist ja dann immer noch ein sehr begrenzter Bereich, nicht wahr? Diese Sicherheitsleute können nicht einfach in die Stadt fahren und dort jemanden festnehmen. Ich sehe da keinen großen Unterschied zu den ganz gewöhnlichen Aufgaben eines Sicherheitsunternehmens, da ändern sich aus meiner Sicht einfach nur Definitionen. Also eigentlich nur Formalia.
Das stimmt einfach so nicht.
Warum sollte man, wenn man Sicherheitskraft ( auch ausserhalb seines Einsatzgebietes oder, selbst wenn man nur Zivilist , Privatperson) ist, niemanden festnehmen dürfen ,wenn man beobachtet hat, wie jemand eine Straftat begeht , ihn auf frischer Tat ertappt hat und seine Identität noch nicht festgestellt wurde ?
Man darf ihn verhaften und festhalten ,bis entweder die Polizei da ist , oder er sich ausgewiesen hat.
Das darf man !
Ein Bahnhof bzw. ein Bahnsteig ist auch ein öffentlicher Platz und trotzdem darf das Sicherheitspersonal jemanden vom Bahnhof verweisen, wenn er gegen die Ordnung des Bahnhofs und damit gegen die DB Sicherheitsauflagen verstösst.
Beobachtet man zB wie einige Holligans randalieren , oder eine andere Gruppe,dann darf man sogar Hausverbot bzw. Platzverbote aussprechen.Selbst das Zugpersonal darf Passagiere die Weiterfahrt verwehren , wenn diese zB. das Abteil verwüstet haben , damit Sachschaden entstanden ist.
Dazu braucht es keine Polizeiaufgaben das darf auch das einfache Sicherheitspersonal oder auch die Zugbegleiter etc.
Bei einem Flugzeug darf sogar die Stewardess einen Passagier des Flugzeugs verweisen, wenn er zB. sie anfasst , beleidigend wird randaliert etc.
Selbst wenn man ins Kino geht und dort randaliert , grob die Sitze verunreinigt etc. die dürfen einem dann des Kinos verweisen ,sogar Hausverbot erteilen.
Will einfach damit sagen: Die Polizei muss nicht immer herangezogen werden , nur um Platzverweise, Hausverbote etc. auszusprechen. Das einfache Personal darf das auch.Strafzettel verteilen macht oft Sicherheitspersonal des Ordnungsamtes.
Auch jemanden festnehmen darf man, wenn o. g. Regeln erfüllt sind.
Die Security darf auch eine Streife in die Stadt schicken, wenn dort zB ein Gebäude des Auftraggebers ist, das bedroht wird überfallen oder verwüstet zu werden , die dürfen SEHRWOHL dann auch Verhaftungen vornehmen, wenn sie noch vor der Polizei dort eintreffen, die Täter auf frischer Tat ertappen und diese sich noch nicht ausgewiesen haben.
Selbst Schusswaffengebrauch darf ausgebildetes Sicherheitspersonal Geld u Wertfahrer, zB bei Überfall des Geldtransporters, bei Kasernen, militärischen Einrichtungen, dürfen die sich nötigenfalls auch mit Schusswaffen verteidigen.