@Gaap Hm.
Ich wage da etwas dran zu zweifeln.
Das es sonderschulungen etc. gibt, Geschenkt.
Aber ich glaube, die sicherheitskräfte haben eben keine Sonderrechte wie die Polizei, wenn sie zur Taschenkontrolle eingesetzt werden.
Das sie dennoch dabei eingesetzt werden, ergibt sich imho aus dem Vertrag mit dem Flughafen/der Fluggesellschaft/dem Reiseunternehmen.
Die Taschenkontrolle ist also Freiwillig, wenn du ihr nicht zustimmst, dann darf der Sicherheitsmann sie nicht kontrollieren, muss dich aber dann eben auch nicht in den Sicherheitsbereich lassen.
Die Polizei dürfte, bei einem Verdacht, deine Taschen kontrollieren, auch, wenn du darauf verzichtest, den Sicherheitsbereich zu betreten.
Ausweiskontrollen sind auch in diesem Rahmen Möglich, so wie auch Ausweiskontrollen in Hotels oder Banken von deren Angestellten vorgenommen werden.
Sie fragen dich nach dem Ausweis, du musst ihn aber nicht vorzeigen, dann kann/muss dir aber die Leistung verweigert werden. Du bekommst also kein Hotelzimmer oder kannst kein Konto eröffnen.
Und da das eben auf dieser Grundlage alles auch am Flughafen möglich ist, würde ich mich doch sehr wundern, wenn die Exekutive Sonderrechte an Privatunternehmen abgibt.
Es scheint mir nicht nötig und daher wäre eine Übertragung auch nicht Sinnvoll aus meiner Sicht.
Um ehrlich zu sein würde ich es sogar als Skandal empfinden, wenn ein Sicherheitsmitarbeiter mich kontrollieren dürfte, auch ohne meine Zustimmung und mit dem Hinweis von mir, dass ich dann lieber den Flughafen verlassen würde.