@Mephi Das musst du mir mal erklären
:DAlso wenn du Grund- und Menschenrechte meinst, die haben auch Asylbewerber. Mit diesen Rechten zusammen hängen sogar zentrale Gründe, warum überhaupt Asyl gegeben wird.
Droht den Leuten in ihrer Heimat Gefängnis oder Tod, weil sie schwul sind, können sie Asyl erlangen -> Menschenrecht, Grundrecht, freie Entfaltung der Persönlichkeit in Deutschland.
Droht ihnen Tod aufgrund von Krieg, können sie Asyl erlangen -> hier kommen die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit zum Tragen.
Was Asylbewerber, logischerweise und ebenso auch andere Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft NICHT haben, sind Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft in Verbindung stehen.
Sie dürfen nicht an politischen Wahlen teilnehmen, beispielsweise.
Das darf der Touri aus Amerika oder China aber auch nicht. Und auch nicht der ganz offizielle Einwanderer aus Japan, der aber die japanische Staatsbürgerschaft behalten hat.
Ich verstehe bis jetzt ehrlich nicht, warum du meinst, Asylbewerber würden in rechtlicher Hinsicht nicht als ,,vollwertige Menschen" anerkannt?
Ihre Menschenwürde steht doch gar nicht zur Debatte.
Im Grundgesetz heisst es klar und deutlich:,,Die Würde des Menschen ist unantastbar."
ALLER Menschen, da steht nichts von:,,Die Würde Deutscher ist unantastbar." oder ähnliches.