@Kältezeit Kältezeit schrieb:Wie sichert sich Frau dann ab, dass die Versprechungen auch eingehalten werden? Wird im Vorfeld ein Vertrag aufgesetzt? Kann man vor Gericht gehen, wenn die im Vertrag geregelten Zugeständnisse an Frau & Kind nicht erfüllt werden? Ist dies überhaupt zulässig?
Die Frau sollte schon ebenfalls ein Kind wollen. Abgesehen von der Unterhaltszahlung können bzw. müssen keine Versprechungen eingehalten werden. So ein Vertrag wäre
- zumindest in der BRD - nichtig.
Kältezeit schrieb:Andersherum: wenn Frau den Kontakt zum Kind verbietet...
Das Umgangsrecht hat sich zu Gunsten der Väter geändert. Eine Mutter kann dem Kindsvater nicht einfach so mir nichts dir nichts den Kontakt zum Kind verbieten. Es sei denn, dieser Kontakt gefährdet das Kindeswohl. Gleichzeitig besteht sogar mittlerweile die Möglichkeit, dass Väter das gemeinsame Sorgerecht beantragen, und zwar über den Kopf der Mutter hinweg. Diese kann zwar binnen 6 Wochen beim zuständigen Familiengericht Widerspruch einlegen, muss aber auch einen triftigen Grund vortragen können.
Kältezeit schrieb:Was ist, wenn das Kind behindert auf die Welt kommt? Kann der Inserent dann sagen "So hab ich mir das nicht vorgestellt. Ich wollte ein gesundes Kind!"?
Nein, kann er nicht. Dann ist er eben Vater eines behinderten Kindes. Man kann ihn zwar nicht dazu zwingen Kontakt mit dem Kind zu pflegen, aber die Unterhaltszahlung müsste er dann leisten.
Kältezeit schrieb:Ich finde das Inserat ziemlich vermessen - aber klar... Man muss ja nicht drauf eingehen. ;)
Insgeheim hoffe ich ja, dass sich keine Frau dafür finden wird.^^