@Gentian Wenn einem der Paketknecht die Pakete vor der Tür ablegt, gehe man wie folgt vor:
Lieferung beim Versender reklamieren "Vor 14 Tagen bestellt und immer noch nicht geliefert!"
Wenn dieser behauptet, die Ware sei zugestellt worden, verlange man einen Ablieferungsnachweis, d.h. eine von mir als Empfänger unterschriebene Empfangsquittung.
Dann kann nach meiner Erfahrung dreierlei passieren:
1. "Oh, 'tschuldigung, ist wohl auf dem Versandweg verloren gegangen, wir liefern Ersatz." Den nimmt man dann natürlich an, sonst schöpft der Versender Verdacht - man kann die Doppellieferung ja immer noch bei Ebay verticken. Zahlen tut dann im Regelfalle die Transportversicherung des Frachtführers, d.h. des Paketdienstes.
2. "Das hat der Fahrer bei Ihnen aber vo die Tür gestellt, das schwört er beim Barte seiner Mutter!" Tja, dann ist es wohl geklaut worden - und das ist nicht in meiner Verantwortung geschehen, denn ich habe den einwandfreien Empfang ja nicht bestätigt. Dann stelle ich jetzt über meinen Anwalt Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt.
3. "Hier guck, haben Sie eigenhändig unterschrieben Herr Unterschriftunleserlich!" Das ist nicht meine Unterschrift, sondern erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Strafanzeige gegen den Fahrer des Paketdienstes folgt - bitte geben sie mir Namen und Anschrift.
Alle drei Varianten habe ich schon erlebt und erfolgreich durchgezogen.