kleinundgrün schrieb:Hier liegt nun eine Kombination aus beidem vor. Der vorsätzliche Schlag und die nicht vorsätzliche Tötung. Hätte der Täter beide Delikte mit zeitlichem Abstand begangen (also an Tag X eine Person heftig ins Gesicht geschlagen und an Tag Y versehentlich einen Fußgänger überfahren), würdest Du in Summe u.U. eine solche Freiheitsstrafe auch als angemessen betrachten, oder?
Ja natürlich und anhand Deines Beispiels, wird es auch sehr schön anschaulich. Dass wir hier nur eine Körperverletzung mit Todesfolge haben, hatte ich bereits selber schon gesagt und ich sprach ja auch nur von meinem Empfinden, da der Hergang, Ablauf, Gewaltbereitschaft und Resultat im Supergau endeten.
Issomad schrieb:Aber Sanel und Konsorten haben einen überzogenen Ehrbegriff ... Da müsste man Sorgen haben, dass sie sich an Tugces Familie 'revanchieren' ...
Wie bitte? Die Tochter und Schwester ist bereits tot - wie wollte man sich denn revanchieren? Und für was? Für den selbst begangenen Fehler, der vor Gericht und im Knast endete?
@Mahoni Die gewünschte Strafe von einem Jahr auf Bewährung, bekommen sie nie und nimmer durch. Ich sehe dem ganz entspannt entgegen. Nicht nur der aktuelle Fall, auch sein bisheriges Strafregister, dürften dem schon einen Strich durch die Rechnung machen.