Sorella
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Sorella schrieb:Vielleicht sollte ich erwähnen, dass er seit einiger Zeit ( knapp zwei Jahren) wegen Depressionen und Angststörung in Therapie ist. Er nimmt regelmäßig ein Medikament und ist beinahe wöchentlich in Behandlung.sowas ist in einem solchen Verfahren aber eine wichtige Info, die deinem Sohn den Hintern retten kann.
Alano schrieb:sowas ist in einem solchen Verfahren aber eine wichtige Info, die deinem Sohn den Hintern retten kann.Mein Sohn geht damit nicht gern "hausieren". Wie kann ihm das helfen, deiner Meinung nach?
wenn er schon als Schuldiger dasteht, dann kann ihm eine psychische Beeinträchtigung eine lidere Strafe bringen.Das wäre ja wieder ein falsches Schuldeingeständnis. Nach dem Motto: Ich war nicht zurechnungsfähig, bitte lasst Milde walten, oder?
Berlin47 schrieb:Gibt es ein ärztliches Gutachten über die Verletzungen des Kläger?Des Nebenklägers, ja. Ich beschrieb dies schon am Anfang. Drei Kratzer am Hals und eine Schädelprellung.
Johnny_Retro schrieb:Hätte ich meine Krankheitsgeschichte nicht meinem Anwalt mitgeteilt und vor Gericht angebracht, hätte mich wohl eine ziemlich üble Strafe erwartet.Ok, gut zu wissen. Ich denke nämlich, dass mein Sohn mit seinem Verteidiger über diese Sache noch nicht gesprochen hat. Er möchte das nicht so an die Öffentlichkeit bringen, weil ihm das unangenehm ist.
Hierdurch wurde ich nämlich noch nach Jugendstarfrecht behandelt.
So bin ich nur mit einer riesigen Summe an Sozialstunden aus der Sache herausgegangen.
Auch wenn meine "Krankheit" letztendlich nichts mit dieser Sache zutun hatte, hat sie mir trotzdem den Arsch gerettet.
Sorella schrieb:Wenn wir die Mittel hätten, würden wir auch alles nur Mögliche einleiten. Nur, wie ich schon sagte, bin ich sozusagen die Alleinverdienerin, mein Sohn ist momentan Schüler.Prozesskostenhilfe beantragen.
Für den tollen Verteidiger haben wir uns schon 500 Euro von einem Freund geliehen.
Der "Geschädigte" ist allem Anschein nach an einer größeren finanziellen Ausgleichzahlung interessiert, denn vor Prozessbeginn teilte dessen Anwalt dies dem Verteidiger meines Sohnes mit. Er ließ verlautbaren, dass er an keiner weitern Strafverfolgung interessiert sei, wenn er eine entsprechende Summe bekäme...
Aber, leider ist er da an den falschen geraten. Wir haben nun mal keine finanziellen Mittel, um uns sozusagen frei zu kaufen.
Auf Anraten seines Verteidigers machte mein Sohn vor Gericht keine Aussage. Was wir mittlerweile fast bedauern, denn der Zeuge "Verlobter" sagte fast eins zu eins aus, wie auch mein Sohn den Beginn der Auseinandersetzung schilderte. Dann brachte er jedoch diese ominöse Glasscherbe ins Spiel, die er meinem Sohn angeblich gewaltsam und sich dabei selbst schneidend aus der Hand nahm.