MasterMario
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Verführung Minderjähriger
02.06.2014 um 00:45Guten Abend zusammen,
ich komme gleich zur Sache. Mein 30 Jahre alter Bruder hat sich entschieden ein Verhältnis mit meiner 17 jährigen Ex-Freundin zu beginnen. Sie ist zwar mittlerweile 18, aber ich glaube, dass sie bereits vor ihrem 18. Geburtstag Sex hatten. Diese ganze Geschichte hab ich von Freunden erfahren und ich hatte zu dem Thema auch schon mal eine Diskussion eröffnet, weil meine Mutter mit dem Vater meiner Ex zusammen gekommen ist. Nachdem wir dieses moralische Dilemma durch hatten, kommt jetzt diese neue Geschichte. Das nur kurz zum Verständnis. Nun ist mein Bruder ein gestandener Mann und Bundeswehrsoldat seit langem, das Mädchen hingegen ist noch sehr naiv und leicht zu beeinflussen.
Was ich nun wissen möchte, abgesehen von dem moralischen Aspekt, der sowieso gar nicht zur Diskussion stehen sollte, ist, ob ich da irgendwas machen kann, was das gesetzliche angeht. Ich unterstelle ihr nicht in der Lage zu sein, zu verstehen was sie überhaupt tut. Und mein älterer Bruder reißt eine Frau nach der anderen auf. Soweit ich weiß, war sie auf jeden Fall einverstanden und ich bin mir der gesetzlichen Lage bewusst. Aber unter welchen Umständen gilt es doch noch als Verführung Minderjähriger, auch wenn das Mädchen bereits 17 Jahre alt war bzw. mittlerweile 18. Welches Schlupfloch gibt es da möglicherweise, das würde mich interessieren.
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen, besten Dank.
ich komme gleich zur Sache. Mein 30 Jahre alter Bruder hat sich entschieden ein Verhältnis mit meiner 17 jährigen Ex-Freundin zu beginnen. Sie ist zwar mittlerweile 18, aber ich glaube, dass sie bereits vor ihrem 18. Geburtstag Sex hatten. Diese ganze Geschichte hab ich von Freunden erfahren und ich hatte zu dem Thema auch schon mal eine Diskussion eröffnet, weil meine Mutter mit dem Vater meiner Ex zusammen gekommen ist. Nachdem wir dieses moralische Dilemma durch hatten, kommt jetzt diese neue Geschichte. Das nur kurz zum Verständnis. Nun ist mein Bruder ein gestandener Mann und Bundeswehrsoldat seit langem, das Mädchen hingegen ist noch sehr naiv und leicht zu beeinflussen.
Was ich nun wissen möchte, abgesehen von dem moralischen Aspekt, der sowieso gar nicht zur Diskussion stehen sollte, ist, ob ich da irgendwas machen kann, was das gesetzliche angeht. Ich unterstelle ihr nicht in der Lage zu sein, zu verstehen was sie überhaupt tut. Und mein älterer Bruder reißt eine Frau nach der anderen auf. Soweit ich weiß, war sie auf jeden Fall einverstanden und ich bin mir der gesetzlichen Lage bewusst. Aber unter welchen Umständen gilt es doch noch als Verführung Minderjähriger, auch wenn das Mädchen bereits 17 Jahre alt war bzw. mittlerweile 18. Welches Schlupfloch gibt es da möglicherweise, das würde mich interessieren.
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen, besten Dank.