@El_Gato MP?
Obwohl ich auch mal so blöd war. Ich bin mal wegen Beleidigung verurteilt worden, weil ich einen Strafbefehl über 180 DM bekam, und nicht Einspruch erhoben hab. Ich dachte, ich zahl das, und damit ist es erledigt. ( Ich hätte nur Einspruch erheben müssen. Das wär sowas von klar eingestellt worden.) Nun ja, ist es jetzt auch. 5 Jahre später. Strafen unter 90 Tagessätzen werden nicht in das Zentralregister eingetragen, sprich, ich darf mich nicht vorbestraft nennen. Nur, wenn ich jemals wieder wegen so einem Müll vor Gericht erscheinen muss, bekomm ich wahrscheinlich Ärger. Ich fluche nie im Straßenverkehr, nenn keine bitch blöde Schlampe, und sag auch zu dem blödestem Wixxer Freundchen. Bei mir hat es gewirkt.