Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.
11.04.2014 um 09:29Kann ich hier iwelche Beiträge nicht sehen oder wie kommt man jetzt auf die Machenschaften von Sachbearbeiter beim Jobcenter?
Welten schrieb:weil man sich 10 bewerbungen mit h4 nicht wirklich leisten kann...da braucht man keine Bewerbung schreiben, da kann man einfach hingehen.
Alano schrieb:wollte nur mal fragen, weil man durch gewisse Konstellationen ganz schnell in die Lage kommen kann, dass man die Miete nicht mehr zahlen kann und rausfliegt.DU hast einen Vertrag gemacht DU musst dafür sorgen das dieser auch eingehalten wird.
allmotlEY schrieb:Reich wird man durch vermieten nicht, wenn einem nicht die halbe Stadt gehört.Zumindest sollten es einige Wohnungen sein, um das Risiko eines Totalausfalls zu minimieren. Eine einzelne Wohnung, die durch Kredite finanziert ist, zu vermieten, ist eine riskante Sache.
Wie würdet ihr bei sowas Reagieren ( als Vermieter ) ?Das ist eben die Kehrseite eines weitgehenden Mieterschutzes. Es ist zeitaufwändig, eine Räumung zu erzwingen und die Kosten der entgangenen Mieteinnahmen, des Prozesses und der Räumung und vielleicht eventueller Schäden trägt der Vermieter (einfach, weil beim Mieter nichts zu holen ist).
Gibt es da keine Möglichkeiten sowas auf die einfache art zu regel?
Ein bekannter müsse mehr als 2 Jahre Kämpfen und die Bude war danch im EIMER und
der Holzboden, der Terrasse wurde im Ofen verheitz !
kleinundgrün schrieb:Eine einzelne Wohnung, die durch Kredite finanziert ist, zu vermieten, ist eine riskante Sache.Das wusste ich später auch. Dem Mieter bin ich nachgestiegen, habe ihn regelrecht gestalkt, bis ich einen Teil der Miete hatte und die Wohnung einigermaßen in Ordnung gebracht war. Es blieben dennoch erhebliche Kosten + Mietausfall an mir hängen, bis ein Nachmieter gefunden war.
Alano schrieb:Das bringt aber bei Hartz 4 Empfängern nicht sehr viel, wenn diese kräftig sanktioniert werden. Wenn man zu 100 & sanktioniert wird, dann zahlt das Amt die Miete auch nicht mehr an den Vermieter. Den Ärger bekommt aber trotzdem der Mieter.Sanktionen sind laut dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 verfassungswidrig.
KARLSRUHE (bo). Kommentar zum nachfolgend im Original abgedruckten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Karlsruhe aus dem Jahr 2010.http://www.onlinezeitung24.de/article/4439 (Archiv-Version vom 28.03.2014)
Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.
Dieses sollte SCHRIFTLICH (am besten mit “Einschreiben”) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können,
dass sie angeblich nie etwas erhalten haben. Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos. Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center.
Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.