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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

65 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wohnung, Einbruch, Vermieter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:29
Kann ich hier iwelche Beiträge nicht sehen oder wie kommt man jetzt auf die Machenschaften von Sachbearbeiter beim Jobcenter?


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Alano ehemaliges Mitglied

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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:31
@Welten
Zitat von WeltenWelten schrieb:weil man sich 10 bewerbungen mit h4 nicht wirklich leisten kann...
da braucht man keine Bewerbung schreiben, da kann man einfach hingehen.

wollte nur mal fragen, weil man durch gewisse Konstellationen ganz schnell in die Lage kommen kann, dass man die Miete nicht mehr zahlen kann und rausfliegt.

Mir erging es einmal auch so.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:35
@Alano
Zitat von AlanoAlano schrieb:wollte nur mal fragen, weil man durch gewisse Konstellationen ganz schnell in die Lage kommen kann, dass man die Miete nicht mehr zahlen kann und rausfliegt.
DU hast einen Vertrag gemacht DU musst dafür sorgen das dieser auch eingehalten wird.
Zur Not musste Arbeiten machen die dir eben nicht gefallen.

Stell dir vor dein Arbeitgeber sagt dir das er deinen Lohn verprasst hat oder es anderweitige Schwierigkeiten gibt und dir dein Lohn nicht auszahlen kann. Wäre auch nicht schön, oder?!


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Alano ehemaliges Mitglied

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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:36
@pokpok

ich meine etwas anderes. Aber das würde wieder ein ganz anderes Thema sein, deswegen lasse ich das.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:37
@pokpok
@Alano

da kann mann zum amt gehen und die mal anfragen ob die einem helfen können...
es gibt immer wege das man nicht in verzug gerät.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 09:57
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Reich wird man durch vermieten nicht, wenn einem nicht die halbe Stadt gehört.
Zumindest sollten es einige Wohnungen sein, um das Risiko eines Totalausfalls zu minimieren. Eine einzelne Wohnung, die durch Kredite finanziert ist, zu vermieten, ist eine riskante Sache.
Wie würdet ihr bei sowas Reagieren ( als Vermieter ) ?
Gibt es da keine Möglichkeiten sowas auf die einfache art zu regel?
Ein bekannter müsse mehr als 2 Jahre Kämpfen und die Bude war danch im EIMER und
der Holzboden, der Terrasse wurde im Ofen verheitz !
Das ist eben die Kehrseite eines weitgehenden Mieterschutzes. Es ist zeitaufwändig, eine Räumung zu erzwingen und die Kosten der entgangenen Mieteinnahmen, des Prozesses und der Räumung und vielleicht eventueller Schäden trägt der Vermieter (einfach, weil beim Mieter nichts zu holen ist).

Die Folge davon ist, dass sozial schwache Mieter Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden. Und dass Mieten höher sind, als sie sein müssten - weil das Risiko eines erheblichen Ausfalls mit in den Mietzins einkalkuliert werden muss. Vor allem eben bei Vermietern mit wenig Mietobjekten.
wenn jemand ein paar hundert Wohnungen vermieten kann, ist es wesentlich besser kalkulierbar.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 10:14
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eine einzelne Wohnung, die durch Kredite finanziert ist, zu vermieten, ist eine riskante Sache.
Das wusste ich später auch. Dem Mieter bin ich nachgestiegen, habe ihn regelrecht gestalkt, bis ich einen Teil der Miete hatte und die Wohnung einigermaßen in Ordnung gebracht war. Es blieben dennoch erhebliche Kosten + Mietausfall an mir hängen, bis ein Nachmieter gefunden war.

Die Makler werben mit Steuervorteilen und machen Milchmädchenrechnungen, anstatt einen auf Risiken hinzuweisen. Es könnte ihnen ja die Provision entgehen. -.-


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 10:45
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Amt direkt an den Vermieter
Genau das steht doch da?


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

11.04.2014 um 17:24
Zitat von AlanoAlano schrieb:Das bringt aber bei Hartz 4 Empfängern nicht sehr viel, wenn diese kräftig sanktioniert werden. Wenn man zu 100 & sanktioniert wird, dann zahlt das Amt die Miete auch nicht mehr an den Vermieter. Den Ärger bekommt aber trotzdem der Mieter.
Sanktionen sind laut dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 verfassungswidrig.
Das einbehaltene Geld kann soweit ich weiß auch nachträglich eingeklagt werden, mit 100%iger Chance auf Erfolg.
Außerdem macht sich der Mitarbeiter, der die Sanktion erhoben hat, der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar.
KARLSRUHE (bo). Kommentar zum nachfolgend im Original abgedruckten Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Karlsruhe aus dem Jahr 2010.
Das Urteil erklärt grundsätzlich jegliche Form von finanziellen Sanktionen (Leistungskürzung) für rechtswidrig und betrifft damit womöglich mehrere zehntausend Hartz-IV-Empfänger, die auf Grund welcher Umstände auch immer von Arbeitsämtern oder Job-Center mit Leistungskürzungen belegt worden sind.
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.
Dieses sollte SCHRIFTLICH (am besten mit “Einschreiben”) mit der Forderung nach schriftlicher Bestätigung des Eingangs des Schreibens geschehen, damit die betroffenen Dienststellen im Falle einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht behaupten können,
dass sie angeblich nie etwas erhalten haben. Denn mündlich -selbst in Gegenwart eigener Zeugen- abgegebene Erklärungen sind vor Gericht relativ wertlos. Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center.
Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
http://www.onlinezeitung24.de/article/4439 (Archiv-Version vom 28.03.2014)


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 09:48
@Johnny_Retro

oh krass... O.O

wie sieht das aus wenn man bei der jahres abrechnung vom vermieter geld raus zurück bekommt und das amt dann ankommt und das die summe von beiden zurück fordert also z.B.: 32€ (also von beiden die 32 = 64€)
kann man sich da auch zur wehr setzen?


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 11:51
@Welten

Verstehe ich das richtig,
es sind also 32€ offen und das Amt fordert die Summe sozusagen doppelt zurück?


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 11:56
@Johnny_Retro

ja verstehst du richtig.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 12:01
@Welten

In dem Falle würde ja ungerechtfertigt Geld verlangt.
Zu aller erst würde ich da wohl das Gespräch mit einem Mitarbeiter suchen.
Ansonsten einfach mal bei 'nem Anwalt nachfragen.
Die meisten (Zumindest war es bei mir immer so) geben da auch eine kostenlose Beratung.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 12:09
@Johnny_Retro

naja meine mutter hat schon mit der bearbeiterin geredet...
weiß aber jetzt nicht was bei rausgekommen war...


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 12:30
@Welten

Ansonsten soll deine Mutter mal die Papiere einfordern, auf denen sich diese doppelte Summe raus ergeben soll.
Das wäre auch noch eine Idee.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 15:36
@Johnny_Retro
hab diesen thread mal kurz überflogen.
also bei uns in der schweiz darf ein vermieter auch wenn dieser mietrückstände beklagt, weder mit einem schlüssel bzw schlüsseldienst in die wohnung eindringen. ganz zu schweigen wenn der vermieter sich gewaltsam zugang verschaft.

ich denke das im themenfall dieses threades. der mieter auf einbruch klagen könnte. weiss nicht wie bei euch in deutschland die gesetzte sind.

lg und ein schönes weekend. Eurocopter


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 15:55
@EC145
Auch hier in Deutschland macht man sich des Einbruchs schuldig.
Hinzu kommt ja noch das entwenden von Elektronikgeräten, Diebstahl also gleich noch mit dabei.
Unrecht mit Unrecht vergelten ist hier auch nicht.

Im verlinkten Beitrag im EP (Vielleicht auch im EP selber, weiß es gerade nicht mehr) steht ja auch drin, dass der Vermieter verurteilt wurde.

Er hätte ja jederzeit rechtliche Schritte einleiten können, z.B. eine Räumungsklage.
Aber soweit ich das in Erinnerung habe, hat er ja das treiben zwei Jahre lang ungehindert zugelassen.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 16:25
@Johnny_Retro
gibt es bei euch eine frist für vermieter für eine räumungsklage?


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 16:36
@EC145
Puh, dass weiß ich leider nicht.
Müsste ich mal nachlesen.


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Vermieter bricht in die eigene Wohnung ein.

12.04.2014 um 20:16
@Johnny_Retro
also bei uns ist es so.
der vermieter kann zwei mahnungen versenden. bei nicht beachtung hat er die möglichkeit einer betreibung und im schlimmsten fall droht dem säumer eine lohnpfändung. ist diese aus irgendwelchen gründen NICHT durchsetzbar, kann der vermiteter eine zwangsräumung beir gericht einklagen.


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