O.G. schrieb:Wenn man den Zugang zu Porno nur mit den Personalausweis verknüpft ist das / kann verdammt gefährlich werden.
Niemand bestreitet ernsthaft die Gefahr, die eine Zugangskontrolle mit sich bringt. Egal, was man technisch macht, stets muss irgendwo eine Entscheidung getroffen werden, wer man ist.
Die einzige Frage ist, welches Problem überwiegt. Überwiegt der Jugendschutz in dem Punkt, dann muss man eben andere Gefahren hinnehmen. Überwiegen die anderen Gefahren, muss man die Gefahren für die Jugend hinnehmen. Die Problemstellung ist simpel.
behind_eyes schrieb:Aber in meinem Beispiel wird nicht der Internetverkehr von extern überwacht (Regierung, Provider, Hoster) sondern der Output direkt auf dem Endgerät.
Da komme ich technisch nicht mit. Wie würde ein solcher Abgleich einer lokalen KI funktionieren? Bzw. da ist ja wie in jedem anderen Szenario auch nicht sichergestellt, was für eine Kommunikation zwischen dem Endgerät und extern entsteht? Oder verstehe ich das falsch?
behind_eyes schrieb:Die meisten haben jetzt schon biometrische Merkmale als Zugangskontrolle zu ihrem Device
Ja, aber hier akzeptiert man ja die Verknüpfung seiner Identität mit der Nutzung des Gerätes und abgerufener Inhalte.
behind_eyes schrieb:Ja, nur sind Importgrenzen deutlich besser kontrollierbar als Internetgrenzen
Fraglos.
Aber in dem Beispiel ging es um die Frage, warum wir bei Hardware andere Maßstäbe in der Bewertung "darf man nicht" anlegen, als bei Internetinhalten.
behind_eyes schrieb:Deswegen halte ich zum Beispiel URL-Filter für nicht mehr geeignet.
Ja. Welche technischen Ausprägungen wie sinnvoll sind, kann ich nicht beurteilen. Wahrscheinlich würde es am Ende eine Kombination sein.
O.G. schrieb:Seit wann sind die Eltern NICHT mehr in der Verantwortung?
Das hilft eben nur Kindern verantwortungsvoller Eltern. Lassen wir die anderen hinten runter fallen?
Das kann man machen, aber man sollte sich bewusst sein, was man da macht.
Abgesehen davon, dass auch verantwortungsvolle Eltern im besten Fall nur die Folgen des Konsums "verstörender Inhalte" abmildern können. Faktisch werden solche Inhalte überall abgerufen, der Konsum ist nahezu nicht steuerbar. Man kann (muss) in frühen Alter vernünftige Gespräche mit den Kindern führen, was es alles im Netz gibt und wie schlimm manches davon ist. Aber wenn wir realistisch bleiben, wird kaum ein Minderjähriger nach dem Konsum verstörender Filme zu seinen Eltern gehen und das dann besprechen. Letztlich bleiben Kinder damit alleine oder bestenfalls teilen sie es mit Gleichaltrigen.
Nach meinem Ermessen kann man die Gefahr der Zuordnung Person <-> Inhalte technisch sehr erschweren.
Der Zugriff auf Ü18-Material erfordert nicht, dass die Feststellung erfolgt: Karl Klammer (54), wohnhaft Ligusterweg 12 in Buxtehude möchte jetzt "12 Schwänze für ein Halleluja" ansehen, Extended Edition. Sondern nur "Person X, volljährig" möchte diesen Film jetzt sehen. Karl Klammer braucht im Grunde nur einen Token, der ihm zugewiesen wird, weil er volljährig ist. Der aber für den Anbieter, den Provider oder wen auch immer keine Verknüpfung mit seiner Identität ermöglicht.
Natürlich muss irgend eine Stelle die Zuordnung kennen. Aber dann braucht man schon Zugriff auf zwei Systeme, um eine Zuordnung herzustellen.