suffel
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suffel schrieb:hier in DE is es ja pflicht immer ein gültigen perso dabei zu haben :Y:Nee das stimmt nicht, denn es gibt keine Strafe wenn man mal keinen dabei hat. Es reicht wenn man ein solches Dokument besitzt, kann also daheim liegen. Im zweifelsfall will die Polizei den aber sehen und kommt mit zu deiner Wohnung.
Seit der Waffengesetz-Novelle 2010 werden Waffen der Kategorie C und D zusammengefasst. [4] Hierbei handelt es sich um Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Kategorie C) oder glattem Lauf (Kategorie D), die nicht unter die Kategorien A oder B fallen. (§ 30 und § 31 WaffG)
Erwerb, Besitz und Führen[Bearbeiten]
Der Erwerber muss älter als 18 Jahre sein und den Kauf bei einem Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, innerhalb von sechs Wochen melden. Diese Meldung umfasst die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, sowie deren Marke, Type, Herstellungsnummer, den Namen des Vorbesitzers sowie eine Begründung für den Besitz der Waffe. Eine Begründung ist als gegeben anzunehmen, wenn die Waffe zur Selbstverteidigung bereitgehalten bzw. zur Ausübung des Schießsports, zu Jagdzwecken oder für eine Sammlung verwendet wird. Diese Informationen werden in das seit 1. Oktober 2012 [5][6] zur Verfügung stehende Zentrale Waffenregister eingetragen. Vor der Eintragung muss vom Gewerbetreibenden ein eventuell vorhandenes Waffenverbot geprüft werden. (§ 33 WaffG)
Beim Erwerb von Schusswaffen bei einem Gewerbetreibenden durch eine Person die über kein waffenrechtliches Dokument verfügt, ist ein eventuell vorhandenes Waffenverbot zu überprüfen und die Waffe erst nach einer Wartezeit von drei Werktagen nach Abschluss des Rechtsgeschäftes auszufertigen. (§ 34 WaffG)
Waffen der Kategorie C, nicht jedoch der Kategorie D, die sich bereits vor dem 1. Oktober 2012 im Besitz befanden, sind bis zum 30. Juni 2014 in das zentrale Waffenregister nachzutragen. Als Begründung für den Erwerb genügt der bisherige Besitz. Bei einer Veräußerung oder Übertragung einer Waffe aus einem Altbestand ist jedenfalls eine Registrierung durchzuführen, unabhängig der konkreten Kategorie. (§58 Abs. 2-3 WaffG)
Munition passend für Waffen der Kategorie C, die in einem Kaliber für Faustfeuerwaffen gefertigt sind, dürfen auch ohne waffenrechtliches Dokument erworben und besessen werden. Beim Erwerb muss jedoch die Registrierungsbestätigung vorgewiesen werden. (§ 24 WaffG)
suffel schrieb:hab den aber eh immer dabei, wenn ich den mal vorzeigen muss dann is es mir zu umständlich die kollegen von der polizei mit nach hause zu nehmen :DOjeoje, Schantinger ins Haus lassen... das würd ich mir nochmal gut überlegen. Am Ende stellen sie dir noch die Bude auf den Kopf und sagen, du hättest (mit ihrem Einlass) einer Hausdurchsuchung zugestimmt. ô0
Zeo schrieb: Am Ende stellen sie dir noch die Bude auf den Kopf und sagen, du hättest (mit ihrem Einlass) einer Hausdurchsuchung zugestimmtAha und warum sollten sie das machen? Bist du ne wichtige persönlichkeit oder so?
Wie steht ihr zur Polizei?
CrvenaZvezda schrieb:Man darf (in der Schweiz) kaum Jemanden genauer anschauen, schon heisst es "Polizeibrutalität, Diskriminierung"...hört sich ja nicht so toll an. Und das meinst du damit, dass man viel zurück bekommt und es ein super Beruf mit vielen Facetten ist?
CrvenaZvezda schrieb: Es verlangt Viel von Einem gibt wiederrum auch Viel zurück. Es ist ein sehr interessanter Beruf mit vielen Facetten.
was hat die polizei dirdenn beispielsweise getan, was nicht rechtmäßig war?Beispiel:
Die Polizei hat die Funkzellenabfrage der Demonstration vom 19. Februar 2011 in Dresden rechtswidrig durchgeführt. Ein Sprecher des Landgerichts Dresden bestätigte ZEIT ONLINE, dass in zwei von drei Fällen die Erhebung und Speicherung von Handyverbindungsdaten gegen das Recht verstoßen hat – damit müssen die erhobenen Daten gelöscht werden.http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/funkzellenabfrage-dresden-landgericht
"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen überhand"...
Müller ist kein Einzelfall. "Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand", sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia. Die vor einigen Jahren vom ehemaligen SAP-Chef Dietmar Hopp gegründete Stiftung, deren Beirat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, setzt sich seit Jahren für mehr Rechtsstaatlichkeit ein.
In einem anderen Fall durchsuchte die Polizei laut Vetter die Wohnung eines Mannes mit dem Verdacht dort Raubkopien zu finden - nur weil sie diesen mit einer unbeschrifteten CD auf der Straße angetroffen hatte. Besonders häufig würden Ausländer Opfer ungerechtfertigter Durchsuchungen. Auch Selbständige und Unternehmer sind laut Pro Justitia oft betroffen.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hausdurchsuchungen-razzia-im-rechtsfreien-raum-a-524711.html
Mich interessiert mal eure Meinung zur Polizei.Für Verkehrskontrollen sind sie ausreichend.