Steuerhinterziehung bei Promis
13.03.2014 um 16:31Es wäre dann wohl die Höchsstrafe wenn ihn das in der JVA erwarten würde.


Tatsächlich? 62 Jahre Steuern hinterzogen? Das ist ja mal ein starkes Stück!! Köpft ihn!!Suchhund schrieb:Hoeneß war sein Leben lang ein Steuerkrimmineller
Bestimmt. Sind ja alles korrupte Richter. Das Land ist verloren!!!Suchhund schrieb:.Möglicherweise arbeiten jetzt die Seilschaften mit ihm an einen Freispruch in nächster Instanz.
Köpfen, sage ich!!!!eins11Suchhund schrieb:Falls er in den Knast kommt , erhält er jeglichen Luxus,einschliesslich Freigang usw.
Der Mann gehört 10 Jahr Bau und sämtliche Konten enteignet.
Du kannst natürlich ausgehen wovon Du willst. Aber ob es plausibel ist?Suchhund schrieb:Ich geh davon aus ,dass mind. 90% aller Prominete, aus Wirtschaft,Politik,Sport und Showgeschäft Steuern hinter ziehen.
Gibt es Seilschaften? Sicher. Stecken alle unter einer Decke? Sicher nicht.Suchhund schrieb:Man will uns nur weismachen ,dass es Ausnahmen sind,in Wirklichkeit stecken alle unter einer Decke von Seilschaften
Vermutlich verlieren viele den Bezug zur Realität, wenn sie ständig hofiert werden.Suchhund schrieb:Die Stars fallen vom Himmel, wo sie oben thronten und wie Götter verehrt werden.
Sicher gibt es da genug ZB der ehemalige Bundespräsident und alle die Vielen die gar nicht oder auf Bewährung frei gesprochen wurden aus der Wirtschaft zB.kleinundgrün schrieb:Gibts belastbare Beispiele, dass solche Boni systematisch gegeben werden?
Hoeneß möglicherweise nur nachts ins Gefängnis
Halb in Freiheit, halb in Haft: Der im Steuerprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Uli Hoeneß kann auf Freigang und "Halbstrafe" hoffen. Die Entscheidung darüber trifft der Anstaltsleiter.
Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß: Selbst wenn das Urteil rechtskräftig wäre, müsste Hoeneß mit etwas Glück nur die Hälfte der Strafe hinter Gitter verbringen, also 21 Monate – und diese dann womöglich auch nur nachts. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn "Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen". Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet – womöglich schon nach wenigen Wochen – der Gefängnisleiter.
Nach Paragraf 57 des StGB können Haftstrafen von mehr als zwei Jahren in Ausnahmefällen schon nach Verbüßen der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung: "Die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs" muss ergeben, "dass besondere Umstände vorliegen".
Im Fall Hoeneß könnten diese besonderen Umstände darin liegen, dass die Selbstanzeige, mit der er eigentlich reinen Tisch machen wollte, aus eher formalen Gründen gescheitert ist. Aber auch die soziale Fallhöhe vom geachteten Patriarchen des FC Bayern zu einem vorbestraften Kriminellen könnte ebenso für eine Vollzugslockerung sprechen. Die weiteren nötigen Voraussetzungen – eine günstige Sozialprognose und keine Rückfallgefahr – sprächen bei Hoeneß wohl ebenfalls dafür.
Allerdings müsste Hoeneß gar nicht mal zwingend die Hälfte der Strafe im Gefängnis verbringen. Paragraf 11 StGB zur "Lockerung des Vollzugs" erlaubt es, dass Häftlinge als sogenannte Freigänger außerhalb der Vollzugsanstalt arbeiten und nur nachts zum Schlafen einrücken müssen. Über solche Vollzugslockerungen entscheidet der Anstaltsleiter. Der Besuch von Abend- oder gar Auslandsspielen des FC-Bayern wären dann allerdings tabu.
Dann lege doch mal dar, dass er aufgrund von Seilschaften so behandelt wurde - nicht weil jeder andere unter den selben Voraussetzungen auch so behandelt worden wäre.Suchhund schrieb: ZB der ehemalige Bundespräsident
Liest du auch die Dinge, die Du postest?aseria23 schrieb:Ja, gibt es. Da
Wo steht da, dass das so sein wird? Und vor allem, selbst wenn es so käme, warum würde das aus deiner Sicht für eine arme alte und unbekannte Oma nicht genau so gelten?aseria23 schrieb:Halb in Freiheit, halb in Haft: Der im Steuerprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Uli Hoeneß kann auf Freigang und "Halbstrafe" hoffen. Die Entscheidung darüber trifft der Anstaltsleiter.
Erklär mir mal, wie das für ne oma gelten soll.aseria23 schrieb:Die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs" muss ergeben, "dass besondere Umstände vorliegen".
Im Fall Hoeneß könnten diese besonderen Umstände darin liegen, dass die Selbstanzeige, mit der er eigentlich reinen Tisch machen wollte, aus eher formalen Gründen gescheitert ist. Aber auch die soziale Fallhöhe vom geachteten Patriarchen des FC Bayern zu einem vorbestraften Kriminellen könnte ebenso für eine Vollzugslockerung sprechen. Die weiteren nötigen Voraussetzungen – eine günstige Sozialprognose und keine Rückfallgefahr – sprächen bei Hoeneß wohl ebenfalls dafür.
BlaBlub als jemand mit Ersthaftstrafe, ohne Suchtproblem oder Suizidaler Gefährdung und keiner Gewaltbereitschaft kommt sowieso in den Offenen.Suchhund schrieb:Falls er in den Knast kommt , erhält er jeglichen Luxus,einschliesslich Freigang usw.
Halbstrafe gibt es nur bei Strafen unter 2 Jahren.aseria23 schrieb:Halb in Freiheit, halb in Haft: Der im Steuerprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Uli Hoeneß kann auf Freigang und "Halbstrafe" hoffen.
Halbstrafe - § 57 Abs. 2 StGB
Nach der Hälfte der verhängten Strafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn
der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und deren Dauer zwei Jahre nicht übersteigt oder
»die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen« (Diese Formulierung läßt bereits erkennen, daß es für Leute, die nicht zum ersten Mal einsitzen, kaum wahrscheinlich ist, auf Halbstrafe rauszukommen)
Die für die Drittelstrafe geltenden Voraussetzungen (Zustimmung des Gefangenen, günstige Sozialprognose) müssen auch hier erfüllt sein.
Da steht aber was anderes.aseria23 schrieb:Nach Paragraf 57 des StGB können Haftstrafen von mehr als zwei Jahren in Ausnahmefällen schon nach Verbüßen der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden.
OKaseria23 schrieb:Erklär mir mal, wie das für ne oma gelten soll.
Bei jedem anderen genau so möglich. Seinen es nun Selbstanzeigen oder tätige Reue, die nicht anerkannt werden.aseria23 schrieb:ass die Selbstanzeige, mit der er eigentlich reinen Tisch machen wollte, aus eher formalen Gründen gescheitert ist.
Die Oma, die ein Leben lang rechtstreu war und sich sozial engagierte und bei ihren Nachbarn deswegen besonders beliebt war.aseria23 schrieb:Aber auch die soziale Fallhöhe vom geachteten Patriarchen des FC Bayern zu einem vorbestraften Kriminellen
Nich bei einer alten, armen Oma vorstellbar?aseria23 schrieb:ie weiteren nötigen Voraussetzungen – eine günstige Sozialprognose und keine Rückfallgefahr – sprächen bei Hoeneß wohl ebenfalls dafür.
Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.Ok er würde wahrscheinlich unter Absatz 2 fallen. Hab ich nicht dran gedacht weil ich da von mir ausgegangen bin.
(2) Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1.
die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2.
die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen,