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Vermieter und Mieter

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Mieter, Kaution ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 14:59
@dasewige
Ich bezweifel ja wirklich, das sie sie mir gibt. Als sie die Kündigung bekommen hat, hat sie ja gleich angerufen und gesagt, die Kaution behält sie ein, zwecks Abrechnung. Von Schäden hat sie gar nichts gesagt. Ihr geht's nur darum, die Kaution zu behalten.
Auf meinen Vorschlag ging sie ja gar nicht ein.

Ja eine Frist von 14 Tagen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 14:59
@dasewige
@evaline

Nie persönlich Schreiben übergeben.

Das ganze immer als Einschreiben mit Rückantwort verschicken.
Immer!

Zeugen hin oder her, ne Unterschrift ist bedeutend besser!


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:00
@Hammelbein
Okay, wird ich machen. Dann habe ich auch was in der Hand und sie kann nicht sagen, sie hat es nie erhalten.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:00
@Darth_sweety
So viel ich weiß, arbeitet sie als Sekretärin bei einem Anwalt.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:02
@evaline

lol dann hat sie anscheinend kein gewissen, wenn sie selbst die wahrheit kennt


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:03
Gewissen hin oder her, anscheinend hat Sie einfach keine Ahnung! :D


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10.12.2013 um 15:03
Zitat von evalineevaline schrieb:und sie kann nicht sagen, sie hat es nie erhalten.
Doch, kann sie. Denn sie unterschreibt nur, dass sie einen Brief von Dir erhalten hat, nicht aber, was in dem Brief drin ist.

Und mal an alle: Warum denkt ihr, man könne offene Nebenkostenabrechnungen nicht mit der Kaution verrechnen?


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10.12.2013 um 15:04
@evaline
was muss in diesem schreiben alles rein!

die summe der kaution + zinsen seit dem datum

kontoverbindung

eine frist, die kann auch 7 tage sein

die androhung der juritischen konsequenzen

und selbstverständlich dein briefkopf

@Hammelbein hat natürlich die bessere alternative genannt.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:05
@kleinundgrün

Weil es nicht der übliche Weg ist.

Der übliche Weg ist eine förmliche Rechnung für die verbleibenden Nebenkosten etc...
NICHT den Weg über die Kaution.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:06
Naja ja sie kann natürlich sagen, aber sie muss ja wissen, das das ganze dann irgendwann vor Gericht landet. Im schlimmsten Falle.

Immer so ein Ärger.

@Hammelbein
Oh, ich glaube sie weiß ganz genau was sie da tut :D


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:06
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

"(...) Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht. Oft ist die Abrechnung im Zeitpunkt des Auszugs nicht fertig, oder eine Zwischenabrechnung aus Kostengründen nicht ratsam. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen Zwischenabrechnung zu erstellen. In diesen Fällen kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution (in angemessener Höhe einer möglichen Nachzahlung) zurückbehalten. Siehe Urteil des AG Hannover (oben) oder LG Berlin, Beschluß vom 5. Mai 2000, Az: 65 S 144/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 893-894, - BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05). Angemessen seien 3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge (AG Hamburg WM 97,213). "


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10.12.2013 um 15:06
Ich habe ihr ja meine neue Adresse gegeben, für die Nebenkostenabrechnung. Die dann natürlich auch bezahlt wird, wenn alles seine Richtigkeit hat.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:07
Wenn abzusehen ist dass eine Nachzahlung zu leisten ist,darf sie das Geld bis dahin einbehalten.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:07
Zitat von HammelbeinHammelbein schrieb:Weil es nicht der übliche Weg ist.
Na, ich denke schon. Schließlich dient eine Kaution zur Deckung noch offener Posten.

Und zur Lektüre, bevor hier Porzellan zerbrochen wird:
Möchte der Vermieter die Kaution mit einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung eventuell verrechnen, ist er dazu berechtigt, sofern er die Nebenkostenabrechnung innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist von zwölf Monaten vornimmt und eine Nachzahlung aus der Abrechnung zu erwarten ist. (BGH ZMR 2006, 431). Die Mietkaution deckt nämlich auch nicht fällige Ansprüche ab, die sich aus der Abwicklung des Mietverhältnisses erst ergeben.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-mit-der-kaution-verrechnen/


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:08
@pokpok
@styx

aber das kann sie ja nicht wissen, da ich erst neun Monate hier wohne. Bzw habe ich ihr ja Angeboten, einen Teil ihr zu lassen und der Rest geht an mich. Davon wollte sie nichts wissen.


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:09
Wie hoch ist eigentlich deine Kaution?


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10.12.2013 um 15:09
Darf ich hier mit Zahlen schmeißen? @Hammelbein


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10.12.2013 um 15:11
@evaline

Das ist deine Entscheidung.


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Namah ehemaliges Mitglied

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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:11
@styx

ja, da hast du recht, der Vermieter darf einen Teil einbehalten. So habe ich es auch gelesen.

http://deutschesmietrecht.de/kaution/58-mietkaution-einbehalt.html


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Vermieter und Mieter

10.12.2013 um 15:12
Ich habe 880€ Kaution gezahlt und ihr angeboten 300€ einzubehalten. das entspricht 3mal Nebenkosten


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