Vermieter und Mieter
10.12.2013 um 14:26Nein, das ist einheitlich.
Eine offene Forderung musst du strenggenommen nur einmal anmahnen.
Vorausgesetzt, du hast vorher eine Zahlungsaufforderung geschickt.
Eine offene Forderung musst du strenggenommen nur einmal anmahnen.
Vorausgesetzt, du hast vorher eine Zahlungsaufforderung geschickt.