"Sweetie" - Virtuelles Mädchen lockt Pädophile in die Falle.
26.11.2013 um 18:30@Gorgarius
@Konstrukt
Überprüfen ja, aber auch bestrafen(einsperren)?
Ich mein, wie will man jemanden bestrafen, obwohl er nachweislich
mit einer erwachsenen Person gechattet hat?
Vielleicht wäre es ja nie zu dem vermeintlichen Treffen oder
gewissen Aktionen gekommen, wenn auf der anderen Seite
wirklich ein Kind gesessen hätte.
@Miss_Hippie
Die Frage ist aber auch, ab wann wird ein Mensch zum Kinderschänder?
Reicht dafür ein Chat mit einem "Erwachsenen" aus?
Also ich finde es gut wenn man so Personen ermittelt und ihnen
mal einen Besuch abstattet, und ihnen zeigt das sie beobachtet werden.
Aber ob man damit auch rechtliche Mittel hat, die vorallem vor einem deutschen Gericht standhalten?
@Konstrukt
Überprüfen ja, aber auch bestrafen(einsperren)?
Ich mein, wie will man jemanden bestrafen, obwohl er nachweislich
mit einer erwachsenen Person gechattet hat?
Vielleicht wäre es ja nie zu dem vermeintlichen Treffen oder
gewissen Aktionen gekommen, wenn auf der anderen Seite
wirklich ein Kind gesessen hätte.
@Miss_Hippie
Die Frage ist aber auch, ab wann wird ein Mensch zum Kinderschänder?
Reicht dafür ein Chat mit einem "Erwachsenen" aus?
Also ich finde es gut wenn man so Personen ermittelt und ihnen
mal einen Besuch abstattet, und ihnen zeigt das sie beobachtet werden.
Aber ob man damit auch rechtliche Mittel hat, die vorallem vor einem deutschen Gericht standhalten?