@Konstrukt Ich glaube, Du siehst das falsch. Du denkst, schon der Umstand, pädophil zu sein, ist das Problem und führt zu einem Schaden und zu einer Strafwürdigkeit.
Aber da liegst Du falsch. Das einzige Problem ist die Folge dieser Ausprägung. Ausschließlich der Umstand, dass Kinder zu Schaden kommen, ist ein straf- und ächtenswerter Umstand.
Das ist so, als würdet Du einen Dieb nicht dafür bestrafen wollen, dass er etwas stielt, sondern dafür, dass er sich vorstellt, etwas zu stehlen.
Ich kann Deine Gedanken nachvollziehen. Du fürchtest, dass eine Einstufung der Pädophilie als sexuelle Orientierung es "salonfähiger" machen würde, Kinder zu missbrauchen. Aber das ist ein Fehlschluss. Weil der Schaden bei den Kindern entsteht,völlig unabhängig davon, was die Ursache beim Täter ist.
Vollkommen egal, ob das nun als Störung, Krankheit, Orientierung oder was auch immer bezeichnet wird, ändert das rein gar nichts an den Auswirkungen für die Opfer.
Diese Katalogisierung ist ausschließlich relevant, wenn zu prüfen ist, wie am besten gegen eine Realisierung dieses Dranges an Kindern gewirkt werden kann.