Die Originaldokumente werde ich euch nicht hochladen,
denn so steht's schon in der Bibel geschrieben:
Ihr sollt das Heiligtum nicht den Hunden geben,
und eure Perlen nicht vor die Säue werfen,
auf daß sie dieselben nicht zertreten mit ihren Füßen
und sich wenden und euch zerreißen.
Ich hatte mich bereits nach Kenntnis der öffentlich zugänglichen Informationen
(Videos, Webseiten) dazu entschlossen, die Familie zu unterstützen.
Die Original-Dokumente haben mich darin bestätigt, dass meine Entscheidung richtig war.
Hier noch ein kleiner Happen aus den Original-Dokumenten,
hilfreich eventuell, um die Frage nach den Anwaltswechseln zu beantworten:
Gründe zum Beschluss vom 24.01.2013
"Jedenfalls bei den beiden ersten Rechtsanwälten, welche die Kindesmutter im Laufe des Verfahrens beauftragt hat, war er [der Kindesvater] jeweils bei den Erstgesprächen anwesend, bei dem dritten Rechtsanwalt besteht die begründete Vermutung, dass es auch so war."
Das zeigt, dass offenbar (fern-)mündliche Gespräche zwischen Gericht und Rechtsanwälten stattgefunden haben, wodurch dies dem Gericht bekannt wurde.
Die Weitergabe der Information erfolgte vermutlich ohne vorherige Rückfrage beim Mandanten.
Sie ist in den Gründen des Beschluss aufgeführt, welcher zum Ungunsten des Mandanten ausgefallen ist.
Meines Erachtens wurde hier die anwaltliche Schweigepflicht verletzt.
Wikipedia: VerschwiegenheitspflichtIch vermute, die Richterin Z. ist dann daraufhin selbst in die Kanzleien der beiden Anwälte gegangen und hat diese persönlich (in Begleitung von 2 Polizeibeamten) wegen Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt, woraufhin sich Antonya's Mutter jeweils wieder einen neuen Anwalt suchen musste.
:)