Für die - die ihre verstorbeben im heimeligem Wohnzimmer aufbewahren möchten ^^
In Deutschland unterliegen Totenaschen dem gesetzlichen Friedhofszwang.
Die Restsubstanzen werden daher von den Krematorien keineswegs an die Angehörigen ausgehändigt. Diese Regelung ist rational nicht zu begründen und zudem oft inhuman.
Doch es gibt Wege für die Angehörigen, sich die Asche dennoch anzueignen...
Totenaschen im Privatbereich
auch in Deutschland möglich
Die letzte Freiheit ohne Friedhofszwang
Wie Sie den letzten Willen des geliebten Verstorbenen leicht mit Ihren eigenen
Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen können.
Der/die Verstorbene hat zu Lebzeiten den Wunsch geäußert, dass seine/ihre Asche
beispielsweise im eigenen Garten beigesetzt oder ausgestreut werden soll
- und Sie möchten ihm/ihr diesen Wunsch gern erfüllen
Oder wollte er/sie für seine/ihre Restsubstanz einen Platz, stets ganz nahe bei Ihnen,
in der vertrauten Wohnung haben - und Sie wissen nicht, wie Sie seinen/ihren Willen
in Übereinstimmung mit Ihren eigenen Bedürfnissen verwirklichen können
Sie sind schon zu alt oder behindert, um einen geliebten Verstorbenen auf dem
Friedhof zu besuchen und ein Grab pflegen zu können, so dass für Sie dieser wichtige
Ort der Trauer und des Gedenkens nicht mehr erreichbar wäre
Sie möchten auf jeden Fall verhindern, dass Ihr(e) geliebte(r) Verstorbene(r) aus realen
Sachzwängen - etwa weil sie ein würdiges Urnengrab und seine Pflege nicht bezahlen
können - nur in einer anonymen Friedhofs-Grabstätte beigesetzt wird
Sie teilen mit vielen Fachleuten die Überzeugung, dass die Nähe zur Restsubstanz
der/des geliebten Verstorbenen für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr
hilfreich sein kann, wie bereits Erfahrungen in anderen Ländern erwiesen haben
Sie müssen beruflich oft den Wohnort wechseln, so dass Sie keine Grabstätte auf ei-
nem weit entfernten Friedhof besuchen können - und Sie wissen, dass Sie die Urne mit
der Totenasche der/des geliebten Verstorbenen weltweit mitnehmen können
Sie lehnen es prinzipiell ab, sich von einer Friedhofsverwaltung für eine
Urnengrabstätte abzocken - und dazu noch ihre individuelle Gestaltung
von der gleichen Institution auf das Strengste reglementieren zu lassen
Sie wollen sich dem letztlich menschenverachtenden deutschen Friedhofszwang für
Totenaschen nicht beugen, zumal Sie diese unzeitgemäße Rechtslage - im Verein
mit vielen Fachleuten - auch rational nicht nachvollziehen können
Einen wichtigen Punkt sollten Sie unbedingt beachten:
Auf jeden Fall müssen Sie zuverlässig verhindern, dass deutsche Behörden die Totenasche, die Sie sich durch den Umweg über die Niederlande oder der Schweiz beschafft haben, später in Deutschland Ihrem geliebten Verstorbenen zuordnen können! Das könnte nämlich zur Folge haben, dass die Asche behördlich beschlagnahmt und gegen Ihren Willen - und dazu noch auf Ihre Kosten - zwangsweise auf einem deutschen Friedhof beigesetzt wird, wie es die bornierten deutschen Bestattungsge- setze verlangen.
Aber dieses Risiko ist leicht zu vermeiden:
Um eine amtliche Identifizierung der Asche zu verhin- dern, sollten Sie diese keinesfalls in der Aschenkapsel des Krematoriums sondern nur in einem neutralen Gefäß im Privatbereich aufbewahren. Dafür gibt es Zierurnen, die nur Insider als solche erkennen können.
Die offiziellen Aschenkapseln der deutschen und nieder- ländischen Krematorien haben nämlich einen Deckel, in dem das Krematorium und auch die Daten des Kremier- ten mit der offiziellen Registriernummer eingeprägt sind. Zudem liegt innerhalb der Urne die sogenannte Ofen- marke mit der gleichen Registriernummer einerseits und dem Namen des Krematoriums andererseits.
Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass deutsche Behörden von Ihrer alternativen Aufbewahrung der Asche je etwas erfahren, sollten Sie dieses Risiko vermeiden und die beiden identifizierenden Merkmale vorsichtshalber diskret und dauerhaft “entsorgen”!
Wie der Experte eines gerichtsmedizinischen Institutes gegenüber postmortal.de versicherte, ist es auch nicht mehr möglich, die Kremationsasche mit den Mitteln der Genanalyse als menschliche Restsubstanz zu identifizie- ren oder gar einem konkreten Verstorbenen zuzuordnen. Diese immer wieder geäußerte Sorge ist also definitiv unbegründet.
Eine Hausdurchsuchung von Behörden beim Verdacht der unzulässigen Aschenaufbewahrung wäre juristisch “unverhältnismäßig”, da nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte. Ein solcher Fall ist postmortal.de bisher auch nicht bekannt geworden
Alles realisierbar in der Niederlande und der Schweiz
http://www.postmortal.de/Bestattung-Beisetzung/Alternativen/Umweg/umweg.htmlUnterbringungsmöglichkeiten für´s Traute Heim<image src=http://www.postmortal.de/assets/images/Buchurne2.jpg>
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Wie denkt ihr darüber?
Möchte ihr die verbliebenen Übereste in eurem Wohnzimmer stehen haben und gar mit euch an einer Kette tragen?
Ich nicht - das gleich mal vorweg...