@Commonsense Commonsense schrieb:Ich schrieb nicht, daß jemand, der sich solche Bilder etwas länger ansehen kann, als z. B. ich, automatisch ein Pädophiler ist, sondern, daß eine Neigung zur Pädophilie voirhanden sein dürfte. Das ist schon ein Unterschied, oder?
Du nicht, aber dieser "Experte", zumindest sinngemäß, und um den ging es ja im zugrundeliegenden Kontext. Er teilte ein in jene, die sich Kinderpornografie ansehen und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit pädophil sind und in die Anderen, dies sowas allenfalls eklig finden. Ich habe keine Probleme mit solch simplen Aussagen, wenn sie von Otto-Normal-Verbraucher kommen. Kommen sie aber von einem "Professor der Sexualmedizin" dann sind sie m. E. einfach nur tumb. Von solch einem "Experten" erwarte ich schon deutlich mehr.
Commonsense schrieb: Jemand, der keinerlei Bezug zu Pädophilie hat, reagiert eher so, wie ich.
Nicht unbedingt - die Menschen sind bisweilen dermaßen grundverschieden, wie es oft außerhalb der eigenen Vorstellung liegt. Das ist überhaupt ein großes Problem, nämlich dass die eigene Wahrnehmung mehr oder weniger auch bei anderen als gegeben vorausgesetzt wird. Ist der Andere in entscheidenden Bereichen anders, dann steht das Urteil schnell fest: er kann nur dumm, ignorant, krank, verblendet oder was auch immer sein. Man unterstellt ihm mehr oder weniger die eigene Wahrnehmung und dennoch weicht er in einem (oder mehreren) Punkt(en) eklatant ab, was ihn schuldig macht.
Commonsense schrieb:Eine Senkung der Hemmschwelle durch Pornographie will ich nicht abstreiten, aber sie dürfte sich trotzdem in den Bereichen der Sexualität abspielen, für die von vorneherein eine Affinität vorlag.
Jemand, der absolut keine pädophilen Neigungen hat, wird m. E. auch durch exzessiven Konsum von Pornographie nicht empfänglich für Kinderpornographie. Das halte ich für ausgeschlossen.
Aber eben jene, die empfänglich für Kinderpornographie sind. Es ging ja in dem Zusammenhang darum, dass ein User die Regelgungen von § 184b I StGB nicht als sinnvoll bei fiktiven Darstellungen (z. B. Comics) sah. Dem hielt ich entgegen, dass der Zweck der Regelung nicht nur die Bestrafung faktischer Schädigungen ist, sondern eben auch die mitelbare Förderung von Kindesmissbrauch zu unterbinden versucht. Und die kann sich eben auch aus Comics ergeben, eben weil diese empfängliche Zeitgenossen dazu anregen können.