Tussinelda
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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
07.04.2014 um 18:21@Dusk
ich habe auch nicht gesagt, dass die Anklage dies nicht gemacht hat, ich habe eben deshalb die messages genommen........es wurden allerdings von der Anklage - und das ist ja auch bedeutend - nur die 4 vorgelesen......
@Interestedhttp://universal_lexikon.deacademic.com/317121/Wahrheitspflicht
Der versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen. Dabei muss sich die Partei darüber bewusst sein, dass die Tatsachen auch unwahr sind. Wird jedoch durch einen Zeugen oder Sachverständigen bewusst eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis bzw. eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten vorgelegt, um zugunsten einer Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens zu erreichen, ist tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage , ein Meineid, eine Urkundenfälschung oder eine Urkundenunterdrückung gegeben. Denkbar ist auch die Anstiftung zu diesen Delikten, wenn sie auf Veranlassung einer Partei hin geschahen.
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1136699
ich habe auch nicht gesagt, dass die Anklage dies nicht gemacht hat, ich habe eben deshalb die messages genommen........es wurden allerdings von der Anklage - und das ist ja auch bedeutend - nur die 4 vorgelesen......
@Interested
Wahr|heits|pflicht, die (Rechtsspr.): Pflicht der Parteien im Prozess, ihre Erklärungen über Tatsachen wahrheitsgemäß u. vollständig abzugeben.
Der versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen. Dabei muss sich die Partei darüber bewusst sein, dass die Tatsachen auch unwahr sind. Wird jedoch durch einen Zeugen oder Sachverständigen bewusst eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis bzw. eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten vorgelegt, um zugunsten einer Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens zu erreichen, ist tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage , ein Meineid, eine Urkundenfälschung oder eine Urkundenunterdrückung gegeben. Denkbar ist auch die Anstiftung zu diesen Delikten, wenn sie auf Veranlassung einer Partei hin geschahen.
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1136699