Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst
22.07.2014 um 08:15"also tom , was tippst du denn , wieviel jahre könnte es in diesem fall etwa !!! geben???"
Falls es ein Mord war zählt § 211 StGB: Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft.
Nach Verbüßung von 15 Jahren Haft entscheidet die Strafvollstreckungskammer ob eine Bewährung gewährt werden kann. (§ 57a StGB)
Bei "Schwere der Schuld" ( ³ 57 b StGB) ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Hier entscheidet die Strafvollstreckungskammer wie viele weitere Jahre Haft zu verbüßen sind,
bevor über eine Bewährung entschieden wird.
Falls es Totschlag war liegt der Strafrahmen zwischen 5 Jahren Haft und lebenslanger Haft.
( § 213 StGB)
Falls es ein Mord war zählt § 211 StGB: Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft.
Nach Verbüßung von 15 Jahren Haft entscheidet die Strafvollstreckungskammer ob eine Bewährung gewährt werden kann. (§ 57a StGB)
Bei "Schwere der Schuld" ( ³ 57 b StGB) ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Hier entscheidet die Strafvollstreckungskammer wie viele weitere Jahre Haft zu verbüßen sind,
bevor über eine Bewährung entschieden wird.
Falls es Totschlag war liegt der Strafrahmen zwischen 5 Jahren Haft und lebenslanger Haft.
( § 213 StGB)