auchhier schrieb:Um überhaupt ein Problem mit der eigenen Tat sowie den Tatort zu haben, das dazu führt, dass man erwägt wegzuziehen, bedarf es schon einer gewissen emotionalen Intelligenz bzw Empathie. Glaube kaum, dass der Angeklagte in größerem Maße über solche verfügt. Ob er überhaupt auf einer emotionalen Ebene reflektiert, was er getan hat - eher unwahrscheinlich. Denke allerdings auch nicht, dass ihm der Tatort jetzt noch irgendeinen Kick gibt. Die Tat an sich empfand er letztlich ja schon damals als eher enttäuschend, weil sie so reglos da lag, nachdem er sie bewusstlos geschlagen hatte (Zitat hatte ich hier an früherer Stelle gepostet). Wahrscheinlich hat ihn die Tat also gar nicht mal die erhoffte Befriedigung gebracht. Aus all diesen Gründen hat er auch kein Problem, weiter dort in der Nachbarschaft zu wohnen.
@auchhierdas denke ich auch.
die diskussion, warum er nicht weggezogen ist, kam nur zustande, weil ein user hier schrieb, der angeklagte hätte sich in dem gespräch mit dem v-mann den müll von der seele geredet.
das denke ich eben nicht. kein: wie konnte ich das nur tun...ich kann seit dem nachts nicht schlafen...das belastet mich so
im gegenteil, der wird mit der tat geprotzt haben.
von daher hatte er auch kein problem, dort wohnen zu bleiben
dennoch wird eine verurteilung keine glasklare sache sein.
wenn man ausser dem geständnis und der tatbeschreibung nicht viel hat?
ich denke schon, dass der mann verurteilt wird, weil das gericht zur überzeugung kommt, er ist schuldig.
vielleicht hat er in dem aufgezeichneten gespräch ja auch erzählt, wie er sich der leiche entledigt hat