@zweiter Was meinst du,warum er den Mord fast gestanden hat?
szmtag
Angeklagter will Mord nicht ausgeschlossen haben
Verden/Ostendorf. In dem Prozess um den Mord an der 16-jährige Sonja Ady aus Ostendorf im Jahr 1987 geht es unter anderem um die Frage, ob eine Aussage, die der Angeklagten Michael B. aus Himmelpforten unmittelbar nach seiner ersten Festnahme vor drei Jahren gemacht hat, verwertet werden darf. Das Landgericht Stade sah ein Verwertungsverbot wegen einer unzureichenden Belehrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hielt diese Entscheidung für falsch. Die Richter am Landgericht Verden ließen sich nun von Polizeibeamten schildern, wie die Vernehmung von Michael B. damals abgelaufen war.
„Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er keine Angaben zu machen braucht und einen Rechtsanwalt beauftragen kann“, so der damals vernehmende Beamte. Dies habe er dem Beschuldigten ganz klar gesagt, wenn auch mit seinen eigenen Worten und nicht mit der Formulierung eines entsprechenden Vordruckes. Michael B. sei dann aussagewillig gewesen, betonte der Beamte gegenüber dem Gericht.
Der heute 43-Jährige habe ausgesagt, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und LDS gestanden habe, als er die Schülerin in der Disco „ta-töff“ zufällig getroffen habe. Auf dem Parkplatz sei es in seinem Auto einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen. Die Ostendorferin sei anschließend ausgestiegen. Er will dann alleine zum Haus seiner Freundin gefahren sein, um Geld zu holen. Danach habe er seine Freundin von der Disco abgeholt.
Auf die Frage, ob er Sonja Ady getötet hat, habe Michael B. in der zweieinhalbstündigen Vernehmung gesagt, dass er dies nicht glaube, es aber wegen des Alkohol- und Drogenkonsums nicht ausschließen könne. Wörtlich soll er laut Protokoll gesagt haben: „Ich kann es mir auf der einen Seite nicht vorstellen, aber auf Grund der Fakten, die man mir hier genannt hat, kann ich es auch nicht ausschließen.“
Diese Fakten seien gewesen, dass man die DNA des Angeklagten sowohl auf dem Seil festgestellt habe, als auch auf einer Socke, von der man vermutet, dass diese als Mundknebel verwendet worden war. „Bist du dir sicher, dass du noch Herr deiner Sinne warst?“, fragte der Beamte laut Protokoll. „Keine Ahnung“, soll Michael B. geantwortet haben.
Verteidiger Ladislav Anisic störte sich nicht nur an der Art der Belehrung, er kritisierte auch deutlich die Vorgehensweise des Beamten und beantragte sogar Zwangsmaßnahmen gegen diesen zu verhängen, weil er ihm nicht glaubte. Den Antrag zog er aber später zurück.
Einen Bogen mit Hinweisen zu der Belehrung, habe man seinem Mandanten nicht vorher, sondern erst nach der Vernehmung gegeben und unterschreiben lassen, was der Polizeibeamte bestätigte. Er kritisierte auch, dass man seinem Mandanten ein Foto vorgelegt habe, dass das nackte, gefesselte und mit mehr als 60 Messerstichen getötete Opfer zeigt. „Er hielt sich die Hand vor den Mund und machte Würgegeräusche“, so eine Polizeibeamtin über die Reaktion von Michael B.. Das Bild habe man ihm gezeigt, weil er angab, Erinnerungslücken zu haben, so die Beamtin.
Zustimmung fand der Verteidiger beim Vorsitzenden Richter, dass das Duzen des Beamten mit seinem Mandanten bei der Vernehmung unangemessen gewesen sei. Er glaubte dem Beamten nicht, dass sich dies einfach so ergeben habe, sondern vermutete Taktik. „Man wollte eine freundschaftliche Atmosphäre schaffen wollen“, vermutete Anisic.
In dem aktuellen Prozess schweigt Michael B. bislang. (wb)