Maifalter schrieb:nicht gleich seinen Arbeitsplatz (Beatenverhältnis) sowie die Wohnung kündigen
"Wohnung kündigen" habe ich da nicht rausgelesen, sondern vielmehr so einen "amtlichen Akt", also das Abmelden auf dem Meldeamt! Ich arbeite auch auf einem Amt, wüsste aber nicht, ob meine berufliche Weitsicht dazu führen würde, als Erstes (Zweites) daran zu denken, meinen Wohnsitz abzumelden? Und damit wäre ja die Wohnung (noch) nicht gekündigt = die Ausgaben laufen weiter.
Nee, mir kommt das so vor, als wolle man sagen, die Schönberger wären nicht mehr zuständig. Ich kann nachvollziehen, dass die Familie an der Echtheit/Freiwilligkeit zweifelt.