Der schwarze Mann/Soko Dennis
18.07.2011 um 17:07"- zum zeitpunkt des verschwindesn von jonathan hatte ney bei seinem arbeitgeber urlaub eingetragen".. quelle ?
Sexueller Missbrauch von Kindern ist nach §12 StGB kein Verbrechen, erst recht kein schweres oder gar schwerstes Verbrechen, sondern ein Vergehen. Damit wiegen nicht nur Mord und Totschlag sondern eine ganze Reihe anderer Straftaten juristisch schwerer als Sexueller Missbrauch von Kindern.
Opfer von sexuellem Missbrauch können seelische Schäden erleiden, aber sie erleiden keine seelische Vernichtung. Ansonsten wären sie seelenlose Zombies. Kinder zum Sex zu zwingen, ist zwar verwerflich, aber es ist eine andere Liga als Mord und Totschlag.
Für fast jede Straftat gibt es Verjährungsfristen. Nach zig Jahren stellt sich schließlich die Frage nach dem Sinn von Strafverfolgungen. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo ein Sex-Täter sein Opfer bis zur Verjährung durch Drohungen von einer Anzeige abgehalten hätte. Auch im Fall von Herrn Denef war das nicht so.
Dass du mich und andere Kritiker der unbefristeten Strafverfolgung als Sexgangster verdächtigst, ist mehr als albern.