emz schrieb am 13.09.2024:Das Urteil lautet:
Acht Jahre für die Eltern
Freispruch für die Großmutter
Schon wieder ein sehr kurzer Prozess im Vergleich zu Deutschland, auch unter Einberechnung der relativ klaren Sachlage. War das auch wieder ein Geschworenenprozess?
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Als Privatperson ist es durchaus üblich jemanden als Mörder zu bezeichnen, der jemanden vorsätzlich umgebracht hat, auch wenn er nicht wegen Mordes verurteilt wurde und es hat auch kaum zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen.
Ich verstehe aber auch nicht, warum
@DerDoctor11 in dem Fall nicht klar ist, was du damit meinst. Du hast ja sogar die Erklärung dazu gepostet.
Ansonsten zum Strafmaß. Rein objektiv betrachtet, finde ich es im Vergleich mit verhängten Strafen bei ähnlich gelagerten Fällen relativ hart.
Persönlich tue ich mir schwer eine Meinung zu bilden. Es ist finde ich absolut logisch, dass man solche Eltern mindestens wegen Totschlag verurteilt. Denn wie schon gesagt wurde, man kann nicht beurteilen ob die Kinder aus dem Leben gehen wollen und man löscht es einfach aus. Andererseits gibt es Behinderungen die sind so unmenschlich, dass es fast gemeiner scheint es dem Kind zuzumuten und man kann sich nicht an offizielle Stellen wenden, weil auch da keiner es entscheiden kann.
Herausstechend ist natürlich auch das Mittel. Es ist natürlich einfacher zu besorgen als ein ganz spezielles Gift. Schlaftabletten sind glaube ich auch nicht immer ohne. Aber so eine Überdosis ist auch fies. Jetzt weiß ich nicht, ob es in so einem Fall, wenn das Kind vllt so jung ist und kognitiv eingeschränkt, der Panikfaktor und das Wissen um das Geschehen zumindest wegfällt, das darf man bei überdosierten auch nicht unterschätzen.