Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern: 6-Jähriger tot aufgefunden
19.09.2023 um 10:47rhapsody3004 schrieb:Ja, reicht in der Regel auAlso damit war der Anfangsverdacht gemeint. Solch einer muss mindestens vorliegen.
rhapsody3004 schrieb:Ja, reicht in der Regel auAlso damit war der Anfangsverdacht gemeint. Solch einer muss mindestens vorliegen.
fail-fast schrieb:Da könnt ihr hier noch viel schreiben von wegen Kinder wurden schon immer ermordert: Aber nicht von Kindern. Und auch nicht von Jugendlichen.So ein Quatsch. Lies dich doch einfach mal in die Thematik ein.
Photographer73 schrieb:Die Liste ließe sich fortsetzenTraurigerweise - ja.
simie schrieb:Für eine Durchsuchung reicht es bisweilen schon, wenn man nur Zeuge ist.
fischersfritzi schrieb:Oder anders ausgedrückt, es bestätigt sich eigentlich nur, dass es eben nicht "reicht Zeuge zu sein".Genau so ist es und @Registrierung2 hat den Text zum https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html , der die Voraussetzung für die "Durchsuchung bei anderen Personen" regelt, aufgeführt.
§ 102 - Durchsuchung bei BeschuldigtenUnd da ist weit und breit kein Hinweis zu erkennen, dass es für eine Durchsuchung bisweilen schon reichen könnte, wenn man nur Zeuge ist. So eine absurde Behauptung würde nur bewirken, dass sich keiner mehr traut, sich als Zeuge zu meden.
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
https://dejure.org/gesetze/StPO/102.html
emz schrieb:Und da ist weit und breit kein Hinweis zu erkennen, dass es für eine Durchsuchung bisweilen schon reichen könnte, wenn man nur Zeuge ist. So eine absurde Behauptung würde nur bewirken, dass sich keiner mehr traut, sich als Zeuge zu meden.Tja. Dann lese mal den Paragraph 103 I:
Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__103.html
simie schrieb:Sondern es reicht die Vermutung, dass beispielsweise gesuchte Gegenstände, sich in einer Wohnung befinden.Das ist falsch, in § 103 ist von Tatsachen die Rede.
simie schrieb:Sondern es reicht die Vermutung, dass beispielsweise gesuchte Gegenstände, sich in einer Wohnung befinden.Das ist, wie @Registrierung2 dir schon schrieb, einfach falsch.
simie schrieb:Für eine Durchsuchung reicht es bisweilen schon, wenn man nur Zeuge ist.Das reicht eben nicht.
rhapsody3004 schrieb:Spontan fallen mir da nur Sichtungen bzw. Zeugenaussagen als Tatsachen ein.Es kann such auch schlicht um ein Handy handeln. Durchsuchung klingt auch häufig spektakulärer, als es dann ist.
fischersfritzi schrieb:Das reicht eben nicht.Ja. Natürlich müssen die Bedingungen des 103 erfüllt sein. Das habe ich da auch nicht in Abrede gestellt. Es ging ja in der Diskussion auch eher darum, dass eine Durchsuchung noch nicht den Rückschluss zulässt, dass es einen Verdächtigen gibt.
Es müssen weitere Bedingungen erfüllt sein.
Siehe die geposteten links.
simie schrieb:Es kann such auch schlicht um ein Handy handeln. Durchsuchung klingt auch häufig spektakulärer, als es dann ist.Es ist von einer Wohnungsdurchsuchung die Rede.
simie schrieb:. Natürlich müssen die Bedingungen des 103 erfüllt sein. Das habe ich da auch nicht in Abrede gestelltDas hattest du mit " es reicht Zeuge zu sein" sehr missverständlich ausgedrückt.
fischersfritzi schrieb:Wenn die schon Donnerstag war, stellt sich die Frage, ob die vor dem Auffinden des Kindes war oder danach.Gute Überlegung. Natürlich auch nur mit entsprechenden Hinweisen. Diese Durchsuchung kann dann auch auch einfach nur in/mit Zustimmung der dort Wohnenden erfolgt sein.
Eventuell wurde einfach eine Wohnung durchsucht, weil man vermutet hat, er sei unentdeckt in einer Wohnung, beispielsweise bei einem Spielkameraden.
simie schrieb:Es kann such auch schlicht um ein Handy handeln.Meinst du vom Opfer (falls er schon eines besessen haben sollte) und dass sich durch Handyauswertung als Oberbegriff ergeben haben könnte, dass sich der Junge zuletzt in dieser Wohnung aufgehalten haben könnte - mindestens aber sein Handy dort gewesen sein muss?
fischersfritzi schrieb:Das hattest du mit " es reicht Zeuge zu sein" sehr missverständlich ausgedrückt.Ja etwas missverständlich war es schon, fand ich auch. Aber eigentlich sollte einem das doch auch schon das gesunde Rechtsempfinden sagen, dass es nicht einfach nur ausreicht Zeuge zu sein.
„Die Anteilnahme und die Aussagebereitschaft sind sehr hoch – das muss nun erstmal verschriftlicht werden“, sagte die Polizeisprecherin dazu. „Gestern ist da schon viel gelaufen, heute geht das auf Hochtouren weiter.“ In diesem Zusammenhang erfolgte am gestrigen Abend (14. September) auch eine Durchsuchungsmaßnahme, die jedoch ohne Erfolg blieb.Die Gegend wurde nach der Tatwaffe durchsucht. Der 14. September war ein Donnerstag und gefunden wurde das Messer einen Tag später, nämlich am Freitag, 15. September 2023.
https://www.merkur.de/deutschland/mecklenburg-vorpommern/kind-tot-aufgefunden-suche-eltern-polizei-hintergrund-neubrandenburg-vermisstes-zr-92521191.html
Kriminaltechniker untersuchen unter anderem die Kleidung des Jungen und ein Messer, das am Freitag in einem Gestrüpp in dem Dorf gefunden worden war.Offiziell ist da nur von einer Durchsuchungsmaßnahme die Rede. Also nichts von Wohnungs- oder Hausdurchsuchung.https://www.hna.de/welt/polizei-taeter-junge-tot-neubrandenburg-gebuesch-massive-verletzungen-details-92521225.html
emz schrieb:Offiziell ist da nur von einer Durchsuchungsmaßnahme die Rede. Also nichts von Wohnungs- oder Hausdurchsuchung.Ja, wundern würde mich das nicht.
Denke mal, da hat die Bild mal wieder nur ein Wort rausgepickt, nämlich Durchsuchung.
Auch eine Wohnungsdurchsuchung noch am Donnerstag lieferte nicht den erwünschten Durchbruch.Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/toter-joel-polizei-durchsucht-wohnung-1911684#google_vignette
emz schrieb:In diesem Zusammenhang erfolgte am gestrigen Abend (14. September) auch eine Durchsuchungsmaßnahme, die jedoch ohne Erfolg blieb.Dabei kann es sich auch (kann nicht muss) um öffentlichen Raum gehandelt haben. Dazu können auch Wälder und Wiesen zählen. Parks usw...
Direkt aus dem dpa-NewskanalNach der dpa-Quelle hat es also tatsächlich eine (Wohungs-)Durchsuchung gegeben. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage, wird nicht weiter erläutert, nur dass sie ergebnislos verlief.
Fünf Tage nach dem gewaltsamen Tod eines Sechsjährigen in Pragsdorf bei Neubrandenburg warten die Ermittler dringend auf Ergebnisse der Kriminaltechnik. Mit deren Hilfe - je nachdem wie diese ausfallen - könnten bisherige Ermittlungsergebnisse vielleicht erhärtet werden, wie eine Polizeisprecherin am Dienstag sagte. "Es ist nicht so, dass die Polizei völlig im Dunklen tappt." Man ermittle weiter wegen des Verdachts des Totschlags, habe aber noch keinen Tatverdächtigen. Es gebe Ermittlungsansätze, aber darüber könne man noch nicht sprechen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
...
In dem Zuge hatte es auch eine Durchsuchung in Pragsdorf gegeben, aber ohne Ergebnis, wie es hieß.
emz schrieb:Da bin ich doch mal froh, dass es nicht nach dir geht :troll: oder anders formuliert, derartige Äußerungen sind einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich, Sippenhaft hat in unserem Rechtssystem nichts verloren.Die Ermordung eines Kindes ist für mich in der Tat auch keine bloß "sachliche" Angelegenheit, du darfst das selbstredend anders halten. Mach es doch einfach und schreib mir nicht vor, wie ich mich auszudrücken hätte. Das nämlich hat in einer freien Gesellschaft erst wenig verloren. Grundsätzlich ist so ein Internetforum kein Verhandlungszimmer am Landgericht, auch wenn ein paar so tun und das für Juralaien wie mich auch oft sehr interessant ist.
fischersfritzi schrieb:Solche markigen Sprüche machen das Kind auch nicht wieder lebendig.Ach was. Und was meinst du wird das nächste vor einem vergleichbaren Schicksal bewahren? Diskutieren wird schon noch erlaubt sein, sonst würde sich überhaupt jemals wenig ändern.
Was ist mit "so einer" gemeint? Es ist noch gar nichts bekannt, aber du hast schon wilde Phanatsien, was für eine Art Täter das war.Mindestens ein Täter mit einem Messer ("Stichwerkzeug") scheint mir bequellt. Genau "so einer". Du hast andere Informationen? Gehst du von einem Unfall aus? Ganz schön wild.
rhapsody3004 schrieb:Aber nur so viel: Woher weißt du, dass seitens des Elternhauses Fehlverhalten vorgelegen hat, also sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind? Wilde Vermutung?Ich weiß das nicht, ich weiß ja nicht mal wer verantwortlich ist. Demnach gründet sich das offensichtlich auf der Annahme, die hier viele teilen, dass es sich um einen Minderjährigen handeln könnte. Und in dem Fall (!) stellten sich für mich allerdings Fragen auch in dieser Richtung, ja. Ich hab nur gar nichts von Fehlverhalten geschrieben, es könnte auch Unvermögen sein.
fail-fast schrieb:Mach es doch einfach und schreib mir nicht vor, wie ich mich auszudrücken hätte. Das nämlich hat in einer freien Gesellschaft erst wenig verloren.Diese liebe Freiheit in Wort/Schrift und Bild kennt grundsätzlich aber auch ihre Grenzen.
fail-fast schrieb:Mir ging's indes nicht um Sippenhaft - ich wollte schließlich nicht das Verbrechen als solches übertragen - sondern um Verantwortung, das hatte ich glaub ich auch geschriebeNoch weiß niemand, ob in diesem Fall irgendwelchen Erziehungsberechtigten Verletzung ihrer Fürsorgepflichten vorzuwerfen ist.
fail-fast schrieb:Ich weiß das nicht, ich weiß ja nicht mal wer verantwortlich istNa also. Warum gestern dann gleich so empört in Richtung irgendeines Elternhauses getreten?
rhapsody3004 schrieb:Noch weiß niemand, ob in diesem Fall irgendwelchen Erziehungsberechtigten Verletzung ihrer Fürsorgepflichten vorzuwerfen ist.... da bin ich voll bei Dir!