Forester schrieb:Falls in Schweden tatsächlich immer noch nicht gesucht wird, wäre das wirklich seltsam.
Ich denke, dass wir davon ausgehen können, dass im Computersystem der schwedischen Polizei ein Eintrag vorhanden ist. Dieser Eintrag wird aktiviert, sobald die vermisste Person in eine Personenkontrolle der Polizei gerät und die Daten des Kontrollierten durch das System laufen.
Rechtsgrundlage wäre hier die Personenfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr, zum Zwecke der Aufenthaltsfeststellung einer vermisst gemeldeten Person.
Erweitern könnte man das noch, mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs, wenn es in Schweden auch verkehrsüberwachende Maßnahmen mit Dokumentation gäbe ( Geschwindigkeitsüberschreitung/Rotlichtverstöße)
Wahrscheinlich auch erweitert mit dem Transitland Dänemark, dass er bei Hin/Rückfahrt durchqueren müsste..
WatchDogs2 schrieb:b) von Unterschlagung ausgehen, sich dafür aber nicht zuständig sehen (Mietwagenfirma und Unterschlagender beide aus D)
In diesem Falle, könnte man von einem Rechtshilfeersuchen an die schwedischen Behörden , seitens der deutschen Behörden ausgehen.
Ermittlungstätigkeit, würde sich aber auch in den oben genannten Maßnahmen erschöpfen.
Also unter dem Strich keine tiefgehende nachforschende Ermittlungstätigkeit. Diese würde wohl erst einsetzen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass unbekannte/bekannte Dritte, in das Verschwinden der Person involviert wären.