@geraldotut mir Leid, aber wenn ich die immer wiederkehrenden Phrasen der Legislative lese, denen Du Dich ja auch so eloquent bedienst, dann wird mir richtig unwohl.
...schwer zu beurteilen...von der individuellen Akten- und Beweislage abhängig ...Mißbrauch in Tateinheit... vorsätzlich... unter vollem Tatbewusstsein...unter bestimmten Voraussetzungen.. Auffälligkeiten bis zur Tat... absehbare Rückfälligkeit... - je nach Sachlage -... mit oder ohne der Option...
Wir meinen das BÖSE verwalten zu können.
Das ist ja das Problem. Wir trauen uns nicht mehr BÖSE BÖSE zu nennen.
Sicher hat jeder Täter auch eine Geschichte, die in der Regel damit endet: "Er kann ja nichts dafür. Diese schwere Kindheit..."
Wer beurteilt denn die Sachlage? Und wer trägt die Konsequenzen, wenn dieses Urteil falsch war?
Du wirst sehen, NIEMAND wird zur Rechenschaft gezogen wenn ein gefährlicher, aktenkundiger, Sexualstraftäter ohne erfolgreiche Therapie frei kommt.
Und wer wird zur Rechenschaft gezogen wenn ein angeblich therapierter Mörder nach der Haftentlassung gleich wieder mordet? NIEMAND
Und wer wird zur Rechenschaft gezogen, wenn ein Mörder sogar noch auf Bewährung entlassen wird und gleich weiter mordet? AUCH NIEMAND.
...Jeder Täter hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Resozialisierung, und das ist auch richtig so. Dazu sind die Haftanstalten nach dem Strafvollzugsgesetz verpflichtet. Getan wird in der Praxis allerdings meist nix...
Damit sagst Du es ja selbst: Verfassungsrechtliche Ansprüche helfen uns nicht weiter und auch ein Stafvollzugsgesetz kann das Leben nicht regeln, weil es ein Stück Papier ist.
Opferschutz muß Vorrang haben vor Resozialisierungs-Experimenten.
Und Sexualverbrecher sollten endlich härter bestraft werden als Steuerhinterzieher.