Das Bundeskriminalamt ermittelt mit Hochdruck


MaddieOriginal anzeigen (0,2 MB)


Maddie 4Original anzeigen (0,2 MB)



Am 03. Juni 2020 startete die 555. Ausgabe der Fahndungssendung "Aktenzeichen XY" mit einem Paukenschlag: Das Bundeskriminalamt teilte der Öffentlichkeit mit - es gibt einen Tatverdächtigen im Fall der seit dem 03. Mai 2007 vermissten 3-jährigen Madeleine "Maddie" McCann.

Das britische Mädchen Madeleine McCann verschwand vor fast genau 13 Jahren aus einer Ferienanalage in Praia da Luz, Portugal, spurlos. Die Eltern suchen verzweifelt nach ihrer Tochter – auch mit Hilfe der Medien. Was folgt ist eine der tragischsten und bekanntesten Fahndungen der Welt. Der Fall wurde durch die Suchaktivitäten der Eltern Kate und Gerald McCann und das anhaltende Medienecho weltweit bekannt. Im Laufe der Zeit gehen die Ermittlungen der portugiesischen und britischen Kriminalpolizei in alle erdenklichen Richtungen - doch alle Ermittlungsansätze verlaufen im Sande.

Schließlich fällt den Ermittlern nach jahrelangen erfolglosen Ermittlungen und einem Hinweis in der 475. Ausgabe von "Aktenzeichen XY" ein deutscher Sexualstraftäter ins Visier:
Der Verdacht gehe auf einen Hinweis zurück, der zu einer Aktenzeichen-XY-Sendung im Jahr 2013 eingegangen sei. Damals hätten die Informationen nicht für Ermittlungen und schon gar nicht für eine Festnahme ausgereicht.
Die Informationen, die im Rahmen der Ermittlungen mittlerweile gewonnen wurden, führten aber immer mehr zu der Erkenntnis, dass es sich bei dem Verdächtigen um den Täter handeln könnte. Bei der Staatsanwaltschaft sei ein Verfahren wegen Mordverdachts eingeleitet.

[…]

"Wir gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist", sagte der Staatsanwalt und Sprecher der Behörde, Hans Christian Wolters, am Donnerstag in Braunschweig.

[…]

Bei dem Mann handele es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Er sei zum Zeitpunkt des Verschwindens Madeleines 30 Jahre alt gewesen und sitze aktuell in Haft wegen einer Sexualstraftat und Rauschgifthandels. Von 1995 bis 2007 habe er sich fast ausnahmslos in Portugal aufgehalten und einige Jahre zwischen Praia da Luz und Lagos gelebt. Er hatte dort mehrere Gelegenheitsjobs und sei auch damals schon mit Straftaten wie Einbrüchen und Rauschgifthandel aufgefallen.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/neue-erkenntnisse-madeleine-mccann-aktenzeichen-xy-100.html (Archiv-Version vom 09.06.2020)


Die Indizienkette gegen den 43-jährigen Deutschen im Vermisstenfall Madeleine "Maddie" McCann ist lang:

  • langes Vorstrafenregister
  • verurteilter Sexualstraftäter, wegen mehrfachem Kindesmissbrauch vorbestraft
  • pädophile Neigung
  • wohnte zur Tatzeit unweit von Maddies Appartement
  • fehlendes Alibi
  • hielt sich zur Tatzeit mindestens in der Nähe des Tatorts auf (Handy-Daten)
  • zwei alleinstehende Grundstücke in seinem Besitz - eines nutze er zuvor schon zum Missbrauch
  • beging häufiger Einbruchsdiebstähle in Hotels / Ferienwohnungen
  • Fahrzeuge von CB werden vor dem Verschwinden von Maddie häufiger in der Umgebung gesichtet
  • meldete einen Tag nach Maddies Verschwinden (am 04. Mai 2007) einen seiner zwei Wagen auf einen neuen Besitzer
  • Chatnachrichten im Internet belegen sein Interesse, etwas "Kleines einfangen und tagelang benutzen zu wollen"
  • ein blonder Mann soll die Tage zuvor beobachtet worden sein, wie er das Appartement ausgekundschaftet hat
  • usw.


Jedoch fehlt bis heute ein stichhaltiger Beweis, sodass es nach derzeitigem Stand nicht für einen Haftbefehl oder eine Anklage reichen würde. Daher wurde der große Öffentlichkeitsaufruf gestartet - insbesondere damalige Urlauber wurden gebeten, jegliche Beobachtungen rund um die Fahrzeuge des TV der Polizei zu melden. Auch etwaige weitere Opfer, die bisher aus Scham geschwiegen haben, werden dringend gebeten sich zu melden.


MADDIE 10



Links: VW T3 Westfalia - Rechts: Jaguar XJR 6



Die Kripo kennt den Verbleib der beiden Fahrzeuge, es ist lediglich von Relevanz wo sich diese Tatfahrzeuge am 03. Mai 2007 aufgehalten haben oder ob diese Fahrzeuge schon vorher im Bereich des Tatorts auffällig geworden sind.

Darüber hinaus nutzte Christian B. in Portugal zwei Häuser: Eines nahe Lagos/Praia da Luz, das er angemietet hatte. Im Wohnzimmer befand sich ein auffälliger Stützbalken. Und ein leerstehendes Haus einige Kilometer im Landesinneren. Der Verdächtige soll den Leerstand ausgenutzt und immer wieder das Haus aufgesucht haben.


Portugal



Des Weiteren ist die damalige Mobilfunknummer des TV bekannt. Der Verdächtige führte am Abend des 3. Mai 2007 im Bereich Praia da Luz ein längeres Telefongespräch mit einer portugiesischen Nummer. Sein Gesprächspartner wird bis heute als wichtiger Zeuge gesucht. Der Gesuchte telefonierte mit einem Prepaid-Handy, das nicht im Tatortbereich eingeloggt war. Die Nummer des Zeugen war: +351 / 91 65 10 683. Die des Tatverdächtigen +351 / 91 27 30 680.





Im Laufe der nun voranschreitenden Ermittlungen ist CB auch in anderen ungeklärten Vermisstenfällen in den Fokus der Ermittler gerückt. So auch im Vermisstenfall Inga:

Am 02. Mai 2015 verschwand die 5-Jährige von einer Feier auf dem Gelände einer Diakonie-Einrichtung am Rande von Stendal (Sachsen-Anhalt). Am Abend sollte ein Grillfest stattfinden. Offenbar wollte Inga bei der Vorbereitung helfen, hielt sich nach Beobachtung anderer Kinder am Rand des dicht angrenzenden Waldes auf – möglicherweise, um Feuerholz zu sammeln. Danach wurde die Fünfjährige nicht wieder gesehen. Um 19:40 Uhr ging die Vermisstenmeldung ein. Noch am Abend ihres Verschwindens startete die Polizei die Suche nach Inga. 1.000 Polizisten und Helfer schafften es binnen zwei Tagen, das 3.500 Hektar große Waldgelände zu durchkämmen – jedoch ohne Befund. Auch Wärmebild-Hubschrauber, Suchaktionen andernorts, eine eigens gegründete Ermittlergruppe und TV-Auftritte der Polizei konnten keine zielführenden Erkenntnisse liefern. Inga bleibt bis heute spurlos verschwunden.

CB hielt sich die Tage um Ingas Verschwinden in Ostdeutschland auf. Nur 90 Kilometer vom Wil­helmshof (Ort von Ingas Verschwindens) entfernt hatte B. 2010 für 36.000 Euro das ver­wilderte Gelände einer alten Kistenfabrik in Neuwegersle­ben gekauft. Dort hatte er auch seinen Jaguar XJR geparkt. Am 1. Mai 2015, also einen Tag vor In­gas Verschwinden, war Chris­tian B. in einen Parkplatz­rempler an der A2 bei Helm­stedt verwickelt – nicht weit von Neuwegersleben und Wilhelmshof entfernt. Es ist also bewiesen, dass sich CB kurz vor Ingas Verschwinden in räumlicher Nähe aufgehalten hat.
Ein Polizeieinsatz auf dem Anwesen im Jahr 2016 förderte Datenträger zutage, auf denen unter anderem kinderpornografische Aufnahmen der härtesten Kategorie gespeichert waren - darunter Videos, die Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern zeigen. In einem Wohnwagen auf dem Grundstück fanden die Ermittler später auch Kinderkleidung für Mädchen, obwohl B. gar keine Familie hatte.

Die Beamten verfolgen Spuren, nach denen Christian B. in Kontakt mit einem Mitarbeiter der Suchteinrichtung gestanden haben könnte, von deren Gelände die kleine Inga verschwand. Der Mitarbeiter und mögliche Komplize hatte sich den Ermittlungen zufolge nach der Tat merkwürdig verhalten und soll unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leiden. Außerdem soll er ebenfalls ein höchst auffälliges Sexualverhalten erkennen lassen.

[…]

Außerdem prüft das Bundeskriminalamt (BKA) nach SPIEGEL-Informationen eine weitere Spur: Während eines Gefängnisaufenthalts Anfang 2019, also Jahre nach Ingas Verschwinden, schrieb Christian B. einen Brief ausgerechnet an einen Verein, für den der auffällige Mitarbeiter zwischenzeitlich arbeitete. Der Inhalt des Schreibens ist nicht bekannt.
https://www.spiegel.de/panorama/fall-maddie-ermittler-pruefen-zusammenhang-zu-weiterem-vermisstenfall-a-5f4eb56e-9981-41fc-b06a-5bc3951a34e9

Inga



Was besonders ins Auge sticht, ist die große Fülle an "Zufällen", die bei der strafrechtlichen Vergangenheit des TV höchst fraglich erscheinen. Zwei Kinder verschwinden spurlos und CB befindet sich jeweils in räumlicher Nähe und hat einen jeweiligen Bezug zum Ort des Verschwindens. Kann das wirklich alles Zufall sein? Auch ist zu hinterfragen, inwieweit CB Komplizen hatte oder Teil eines international agierenden Kinderpornorings ist. Martin Ney, bekannt als der "Maskenmann" soll sich auch öfter in Portugal an der Algarve aufgehalten haben. Zufall? Kannten sie sich?

Darüber hinaus wird nun auch von weiteren Ermittlungsbehörden untersucht, ob Christian B. auch für das spurlose Verschwinden von René Hasee (6) verantwortlich sein könnte, der 1996 spurlos im Portugal-Sommerurlaub an der Algarve verschwand, als er zum Strand vorgelaufen ist. Nur seine Kleidung konnte gefunden werden. Ob es sich damals um einen tragischen Badeunfall gehandelt hat oder der 6-Jährige einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, bleibt unklar. Auch der Mord an Carola Titze (16) im belgischen Badeort De Haan wird durch belgische Behörden erneut untersucht. Die 16-Jährige brach am 05. Juli 1996 zu einem Spaziergang in den Dünen auf, von dem sie nicht zurückkehrte. Sechs Tage später durchkämmten belgische Marinesoldaten die Gegend und fanden ihren Leichnam, nur 200 Meter von der Feriensiedlung entfernt, in der die Familie wohnte.

Die nächsten Wochen werden vermutlich noch weitere Details ans Licht bringen und den ermittelnden Polizeibehörden, allen voran dem BKA, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Metropolitan Police den erhofften Durchbruch erbringen.


Lebenslauf des Tatverdächtigen Christian B.:

1976-2005


  • Anfang Dezember 1976: Christian B. wird unter dem Namen Fischer in Würzburg geboren. Er wächst in einer Pflegefamilie in Bergtheim auf und geht zur Hauptschule. Schon während der Schulzeit fällt er durch kleinere Einbrüche und aufgebrochene Zigarettenautomaten auf.


  • Februar 1992: Nach einem Einbruch wird er 15-jährig wegen "besonders schwerem Diebstahl"
    festgenommen und auf Bewährung verurteilt.

    Den Pflegeeltern, die handgreiflich geworden sein sollen, wird das Sorgerecht entzogen. B. kommt in ein Heim für schwer erziehbare Jugendliche. Die Schule verlässt er mit einem Hauptschulabschluss und beginnt eine KFZ-Lehre.


  • September 1993: Christian B. entblößt sich auf einem Spielplatz vor einem sechsjährigen Mädchen. Als das Kind zu weinen beginnt, flüchtet er.


  • März 1994:Nur drei Tage vor der Gerichtsverhandlung wegen Kindesmissbrauchs versucht B. erneut, ein neunjähriges Mädchen zu missbrauchen.


  • 1994: Das Amtsgericht Würzburg verurteilt B. zu zwei Jahren Jugendstrafe wegen Kindesmissbrauchs. Ein Gutachter entscheidet, er sei nur unter intensiver Beobachtung unproblematisch. Auf einen Mainpost-Reporter macht er einen „scheuen Eindruck“.

    Um der Jugendstrafe zu entkommen, flüchtet er zusammen mit einer Freundin 1995 nach Portugal, weil Lagos und Algarve für ihn lustig klingen. Seine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker bricht er damit ab.
    Er arbeitet als Monteur von Markisen und beschafft einer deutschen Zeitung Anzeigenkunden.


  • 1999: Nach einem europäischen Haftbefehl wird Christian B. in Portugal festgenommen und verbüßt seine Jugendstrafe. Schon zuvor saß er in Évora wegen Diebstahls für zwei Monate im Gefängnis.


  • Ende 2000: Christian B. kommt aus dem Gefängnis frei und kehrt Ende des Jahres nach Portugal zurück. Dort arbeitet er in den verschiedensten Branchen. Er kauft Gebrauchtwagen in Deutschland an, repariert sie und versucht, sie gewinnbringend zu veräußern. In der Gegend rund um Lagos arbeitet er als Kellner und Barkeeper. Irgendwann verkauft er Golfbälle, die er auf einem angrenzenden Golfplatz findet. Als das Geld nicht mehr reicht, beginnt er mit Einbruchsdiebstählen, insbesondere bei Fincas und Hotelzimmern in der Gegend. Immer wieder reist er auch nach Deutschland.


  • 02. September 2005: Christian B. vergewaltigt eine 72-jährige Amerikanerin in der Nähe seines Wohnhauses in Praia da Luz. Zur Tat nutzt er einen 30 Zentimeter langen Säbel sowie eine schwarz getönte Taucherbrille, welche er dem geknebelten Opfer aufsetzt. Die 15 Minuten andauernde Tat nimmt er mit einer Videokamera auf. Schließlich entwendet er 80-100 Euro in bar sowie ein Notebook und flüchtet.


  • Dezember 2005: Geldstrafe in Pforzheim über 750 Euro für die Nutzung eines nicht versicherten Autos.





2006-2007


  • April 2006: Zurück in Lagos beginnt Christian B., im Yachthafen Diesel zu stehlen. Er wird geschnappt. Da er die von einem Gericht in Portugal auferlegte Summe von 2060 Euro nicht zahlen kann, muss er in Portimão die Ersatzhaft über 258 Tage antreten.


  • 2006: Während der Haft brechen zwei Bekannte in B.s Haus zwischen Lagos und Praia da Luz ein. Sie finden unter anderem Kassetten mit den Aufnahmen zweier Taten. Neben der Vergewaltigung aus dem September 2005 hatte B. offenbar auch den Missbrauch eines jugendlichen deutschsprachigen Mädchens, das während der Tat an einen Holzpfahl vor dem Kamin im Wohnhaus B.s gefesselt war, gefilmt. Die Einbrecher gehen mit dem Material nicht zur Polizei. Da er das Gesehene "vergessen" möchte, lässt einer der Einbrecher die Kassetten in seinem Wohnwagen zurück, als er diesen verschrotten lässt.


  • 2006: B. verlässt seine angemietete Finca zwischen Praia da Luz und Lagos. Ein halbes Jahr später räumt die Eigentümerin die Wohnung mit einer Nachbarin auf. Überall in der Unterkunft von Christian B. hätten beschädigte Sachen wie Computer gelegen. In einem Müllbeutel seien Perücken und seltsame Kleidungsstücke - möglicherweise für Kostümierungen - gewesen.

    Ab diesem Zeitpunkt schläft B. vermutlich überwiegend in seinem weiß-gelben VW T5 Westfalica.


  • 2006/2007: Nach seiner Haftentlassung pendelt B. zunehmend zwischen seiner Finca in Portugal und Deutschland. Er kommt unter anderem bei einer Freundin in Dresden sowie bei einem Bekannten in Augsburg unter, dessen Jaguar er abkauft. Bei Alexander Bischof, einem Freund des Bekannten, im Schlachthof-Quartier kann er zunächst Bad und Küche nutzen, später auf dem Dachboden übernachten, wo er auch Haschisch trocknen lässt. Er legt sich zudem einen Schäferhund zu.


  • 3. Mai 2007: Aus einer Ferienanlage in Praia da Luz verschwindet Madeleine McCann. B. ist erwiesenermaßen in der Nähe des Tatorts und führt zwischen 20.32 Uhr und 21.02 Uhr, also unmittelbar im Vorfeld der Tat, ein Gespräch mit dem Nutzer einer portugiesischen Nummer, welche auf den Namen Diogo Silva zugelassen ist. Zur Tat könnte B. seinen Jaguar XJR6 oder seinen weißen VW-Van, welcher nicht auf ihn zugelassen ist, ihm aber zur Nutzung überlassen wurde, genutzt haben.


  • 4. Mai 2007: B. bittet Bischof, seinen Jaguar in Augsburg auf ihn zuzulassen.


  • Anfang Juni 2007: In Foral findet B. eine Anstellung als Kellner im O Foral. Zeitgleich wird er regelmäßig mit einer Deutschen namens Nicole, dessen Freund Roman, zwei Mädchen, von denen eine Nicoles Tochter sein soll, sowie zwei Hunden an einem Haus in Foral gesehen. Nicole arbeitet dort nach Aussage von Nachbarn mit schwer erziehbaren Jugendlichen aus Deutschland. Wie Nachbarn später erklären, führte B. gelegentlich eine Pistole mit sich und war eine äußerst unangehme Person.


  • Sommer 2007: B. kehrt nach Augsburg zurück. Urlaubsweise reist er nach Sylt sowie mehrfach auch nach München und Südeuropa. Dort verkauft er mit einem Komplizen kiloweise Haschisch und Marihuana, welches die beiden zuvor in zehn Fällen für 48.000 Euro in Oranienburg erworben haben.


  • Ende 2007: B. zieht es nun nach Hannover. Hier arbeitet er in einer Autowerkstatt und lebt in einem Wohnmobil.





2010-2015

  • Ende Januar 2010: B. wird erneut straffällig und begeht Urkundenfälschung. Im November verurteilt ihn das Amtsgericht Hannover zu einer Strafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro (insgesamt 600 Euro).


  • 6. Oktober 2011: Das Amtsgericht Niebüll verurteilt B. für seinen Drogenhandel auf Sylt. Er kommt glimpflich davon: Die Strafe, ein Jahr und neun Monate Haft, werden zunächst auf Bewährung ausgesetzt.


  • 4. März 2012: B. begeht einen Diebstahl. Die Strafe ist unklar.


  • Ab Dezember 2012: In Hannover hat Christian B. eine Frau kennengelernt. Die beiden entscheiden, nach Braunschweig zu ziehen und angrenzend an ihre dortige Wohnung einen Kiosk zu eröffnen. Die Kioskangestellte Lenta Johlitz berichtet später von einem Gespräch über den Fall Maddie, bei dem B. ausgerastet sei: „Er rief:,Das Kind ist jetzt tot und jetzt ist das gut so!‘ Und: ‚Eine Leiche kann man schnell verschwinden lassen! Schweine fressen ja auch Menschenfleisch!‘“ Andere Zeugen sagen aus, der Kioskbesitzer habe beinahe täglich Kindern Süßigkeiten und Spielzeug geschenkt.


  • Januar 2013: Für einen gemeinschaftlichen Diebstahl verurteilt ihn das Amtsgericht Hannover zu 1400€ Strafe.


  • 16. Juni 2013: Christian B. begeht sexuellen Missbrauch an einem Kind. Über den Ort des Verbrechens ist nichts bekannt. Kurz darauf verschafft er sich pornografische Schriften.


  • September 2013: Christian B. fantasiert online offen über Sex mit Kindern. Er wolle "etwas Kleines einfangen und tagelang benutzen", schreibt der damals 36-Jährige in einem Chat an einen Bekannten. Auf dessen Einwand, dass das gefährlich sei, entgegnet er: "Och, wenn die Beweise hinterher vernichtet werden."


  • Mitte 2014: Sowohl Beziehung als auch Selbstständigkeit scheitern nach etwa 18 Monaten. B. gibt an, an einem "Burnout" zu leiden, jeden Tag von morgens bis abends gearbeitet zu haben. Er zieht innerhalb Braunschweigs in eine Laube in einem Schrebergarten.


  • Anfang 2015: Christian B. zieht aus der Laube auf ein erworbenes Grundstück in Neuwegersleben in Sachsen-Anhalt. Das Gelände erwirbt er auf einer Zwangsversteigerung in Leipzig. Da die alte Kistenfabrik darauf keinen Strom oder fließendes Wasser hat, wohnt B. in einem Wohnwagen. Nachbarn erzählt er, er wolle das Gelände zum „Kunsthof“ machen, aus Müll Kunstwerke erschaffen.


  • 2. Mai 2015: Am Diakoniewerk Wilhelmshof verschwindet die fünfjährige Inga Gehricke. B. war zur Tatzeit in der Nähe: Tags zuvor hatte der Verdächtige auf einem Autobahnrastplatz bei Helmstedt in Fahrtrichtung Helmstedt einen Parkplatzunfall. Ermittlungen ergeben später zudem, dass er einen Mitarbeiter des Diakoniewerks kannte und in Funkzellen rund um den Tatort eingeloggt war.


  • Im Laufe des Jahres gibt es weitere Anzeigen, so etwa wegen besonders schweren Diebstahls am 23. Mai, wegen Trunkenheit im Verkehr am 25. September, am 5. Oktober wegen Diebstahls und am 20. November wegen Körperverletzung.

    Auch 2015 kehrt er kurz zur Algarve zurück, wo er seinen VW-Van an einen Autohändler weitergibt.





2016-heute

  • 23. Februar 2016: Aufgrund einer Anzeige wegen illegaler Abfallentsorgung gerät das alte, verfallene Grundstück in Neuwegersleben ins Visier von Ermittlern. Auf dem Gelände, das etwa 90 Minuten vom Tatort im Fall Inga entfernt liegt, finden die Beamten in einer Tüte einen USB-Stick mit kinderpornografischem Material. Dieser lag zusammen mit den Knochen von B.s früherem Hund in einem Erdloch auf dem Gelände. Die Spur zum Fall Inga wird jedoch nicht weiter verfolgt.


  • Frühjahr 2016: Das Amtsgericht Braunschweig verurteilt ihn für den sexuellen Missbrauchs eines Kindes aus dem Jahr 2013 sowie für den Besitz von kinderpornografischem Material zu einem Jahr und drei Monaten Haft. B. gelingt erneut die Flucht nach Portugal.


  • 23. August 2016: Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkt aufgrund der Verurteilung aus dem Frühjahr 2016 einen Europäischen Haftbefehl.


  • Etwa Mai 2017: Anlässlich der medialen Berichterstattung über das nun zehn Jahre zurückliegende Verschwinden von Madeleine McCann beichtet B. einem Bekannten in einer Bar die Tat. Das berichtet Sky News. Zu den Umständen ist wenig bekannt. Die Schilderungen sollen umfangreich gewesen sein.


  • 22. Juni 2017: Portugal liefert B. aufgrund des Europäischen Haftbefehls an Deutschland aus.


  • 2017: B. wird zusätzlich wegen Körperverletzung verurteilt.


  • 31. August 2018: Christian B. kommt aus seiner Haft in Schleswig-Holstein frei, allerdings unter Führungsaufsicht (gültig für 5 Jahre) – diese verpflichtet Christian B. zum Beispiel, sich mindestens einmal im Monat persönlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden. Die Beamten hätten ihn gerne noch in Haft behalten, indem sie die 2011 in Niebüll wegen Drogenhandels ausgesprochene Bewährungsstrafe zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung umwandeln. Allerdings wäre dazu aufgrund des Spezialitätsgrundsatzes, wonach in Folge einer Auslieferung wegen keiner anderen Straftat gegen den Ausgelieferten ermittelt werden, ein erneuter europäischer Haftbefehl sowie die Bewilligung Portugals notwendig gewesen. Die Justiz handelt nicht rechtzeitig. B. ist obdachlos, wird aber laufend von der Polizei observiert.


  • 18./19. September 2018: B. reist über die Niederlande nach Italien aus.


  • 27. September 2018: Nach einem erneuten europäischen Haftbefehl wegen Handelstreiben mit Betäubungsmitteln (Urteil Niebüll 2011) wird B. in Italien festgenommen. Den Beamten fällt sein schlechter Zustand auf. Er erscheine als „erbärmliche Gestalt“.


  • 18. Oktober 2018: B. wird nach Übergangshaft von Italien ausgeliefert und tritt seine Haft in Kiel an.

    Mittlerweile haben die deutschen Behörden über die Einbrecher von den gestohlenen Videokassetten mit den Vergewaltigungen erfahren - wann genau dies geschieht, ist unklar. Obwohl das Material vernichtet ist, gelingt es den Behörden, B. der räuberischen Erpressung und der Vergewaltigung an der 72-jährigen Amerikanerin anzuklagen. Der DNA-Abgleich mit einem Haar auf dem Sofa überführt ihn.


  • 12. Dezember 2018: Deutschland bittet Italien mittels eines dritten Europäischen Haftbefehles nachträglich und formell um Auslieferung, auch um rechtlich sicher Ermittlungen in diesem Fall zu erlauben.


  • 22. März 2019: Das Berufungsgericht in Mailand erteilt diese Zustimmung.


  • 23. Juli 2019: B. wird offiziell wegen des Verdachts auf schwere Vergewaltigung (2005) in U-Haft genommen. Da er bereits eine Haftstrafe absitzt, wird dies als „Überhaft“ bezeichnet.


  • 16. Dezember 2019: In Braunschweig, der Stadt, in der er zuletzt in Deutschland gemeldet war, wird B. zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Diese setzt sich aus der Vergewaltigung in Portugal sowie aus der verbleibenden Haft wegen Drogenhandels zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da B. den Spezialitätsgrundsatz verletzt sieht. Es ist mittlerweile vor dem EuGH anhängig.


  • 03. Juni 2020:Das Bundeskriminalamt und die Metropolitan Police gehen im Fall Maddie an die Öffentlichkeit.

  • Großes Danke an @1899Ost für den ausgearbeiteten Lebenslauf !!



Quellen:

* https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/43_Jaehriger_Deutscher_TV/Sachverhalt.html?nn=26874#weitereInformationen132470 (Archiv-Version vom 08.06.2020)
* https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/fall-maddie-105.html
* https://www.spiegel.de/panorama/justiz/madeleine-mccann-fall-maddie-deutscher-sexualstraftaeter-unter-verdacht-a-62a6e29e-c3ad-40b0-ad53-eef0f90a567c
* https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Mordfall-Maddie-Wer-ist-der-Mann-der-Maddie-entfuehrt-haben-soll-id57507636.html
* https://www.fnp.de/lokales/wiesbaden/algarve-ort28128/fall-maddie-mccann-verdaechtiger-christian-b-zr-13786526.html