@Egi Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.
Für wen?
Ich würde hier auf den handelnden Polizisten setzen und nicht auf dritte Personen.
Das man damit sozusagen sich nicht selbst wehrlos opfern muss obwohl man die Mittel zur Abwehr in Händen hält.
Ansonsten ist es schwerlich zu erklären warum man in einer Situation ähnlich der gestern schießen und andere unbeteiligte gefährden darf, entführte Flugzeuge aber nicht abschießen lassen will selbst wenn ein deutlich größerer Schaden dadurch abgewendet werden kann.
Man wiegt in der Regel eben nicht ein unbeteiligtes Leben gegen ein anderes auf.