emz schrieb:Vielleicht magst du erklären, an welche Person unter achtzehn Jahren du denkst, wenn du dich auf § 184 StGB beziehst.
Gerne. Du solltest den gesamten Paragraphen, einschließlich der zugehörigen Anhänge zu § 184, nämlich auch § 184 (b) Abs. 4 mal gründlichst lesen. Dann wirst sogar Du begreifen müssen, dass alleine der Besitz solchen Materials eine Straftat darstellt.
Und eben kein Kavaliersdelikt ist.
Und den Besitz von Kinderpornograpie hat der Rentner den Beamten gegenüber sogar selbst noch eingeräumt, laut Presse.
"Wer es unternimmt, sich den Besitz kinderpornographischer Schriften und Material zu beschaffen, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in (1)genannten Schriften oder solches Material benutzt.
emz schrieb:Es soll auch vorkommen, dass man in einem Safe Papiere unterbringt, die nicht jeder zu Gesicht bekommen soll.
Ja, selbstverständlich, wozu auch sonst hat man einen Safe. Aber dieser Rentner im vorliegenden Fall, der dort Zeitungsartikel versteckt über vermisste und ermordete Kinder, muss ja wohl selbst schon ein großes Interesse daran gehabt haben, dass auch niemand seine Sammlung entdeckt, warum war das wohl so?
Zeitungsartikel sind ja keine Wertsachen, die man in einem Safe verstecken müsste.
emz schrieb:Derartige Zeitungsausschnitte zu sammeln, mag nicht üblich sein, dennoch ist dies erst mal in keinster Weise nicht strafbar.
Sein Kinderpornobesitz ist aber bereits strafbar. Jemand der sich für Kriminalfälle interessiert, sammelt evtl. auch Zeitungsartikel, sieht aber im Regelfall überhaupt keinen Grund diese Zeitungssammlung , vor den Blicken anderer zu verstecken. Auch wird so jemand nicht ausschließlich nur Material über ermordete und vermisste Kinder sammeln, sofern er nicht beruflich damit zu tun hat.
Hier geht es ja um eine ganz spezifizierte Sammelleidenschaft, die sich ausschließlich auf verschwundene oder/ und ermordete Kinder bezieht...und dazu passt auch seine Sammlung an kinderpornograpischem Material, die er selbst ja bereits eingeräumt hat.
Er wusste ganz genau, dass er Probleme bekommen würde, wenn andere von dieser Sammelleidenschaft erfahren.
Nun ist ihm zum Glück endlich ein Fehler unterlaufen, dadurch dass Kinderporno Dateien auf dem USB Stick waren, den er weitergegeben hat und die Ermittler können ihn weiter unter die Lupe nehmen.