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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

137 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, Kinder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 11:13
Zitat von LillyLegoLillyLego schrieb:Irgendwie passt das nicht, das Material so platziert im Safe,
Im Safe sollen doch die Berichte über verschwundene Kinder gewesen sein? Vllt. hatte er ja jemanden aus seinem Umfeld im Verdacht? Der USB-Stick könnte auch einen Vorbesitzer gehab haben. So klar ist die Sache mMn noch gar nicht.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 11:14
Zitat von LillyLegoLillyLego schrieb:Irgendwie passt das nicht, das Material so platziert im Safe, Kinderzimmer aufzubewahren, aber auf der anderen Seite ist das Grundstück (bis jetzt) clean. Man würde davon ausgehen, dass man dort dann auch auf Auffälligkeiten stößt. Ist dem nicht so, könnten sich eventuelle Straftaten auch außerhalb seines eigenen Wohnumfelds zugetragen haben.
Die Umgrabeaktion dient wohl auch der Entlastung. Nur weil einer kinderpornografisches Materrial sammelt, muss er nicht gleich Kinderleichen im Garten vergraben haben.

Was das Interresse an Kindervermisstenfällen betrifft, dann scheint das bei ihm zwar extrem ausgeprägt zu sein, wenn er Pressemitteilung hierüber sammelt. Aber per se ist es nun auch nicht so ungewöhnlich. Dazu braucht man sich hier nur mal die Threads anzuschauen, die es zu diesem Thema gibt. Und da würde ich jetzt niemandem gleich Abartigkeiten unterstellen.

Was die Aufhebung des Haftbefehls und die Entlassung aus der Psychiatrie anbelangt, so ist in dem genannten Bild-Artikel zu lesen
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert: „Der Haftbefehl ist außer Vollzug. Es besteht zwar ein dringender Tatverdacht aufgrund illegalen Besitzes von Kinderpornografie und einer Schusswaffe. Aber kein dringender Tatverdacht bei anderen Straftaten.“

Wie kam es zur Freilassung? Schon am Donnerstag hatte die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftrichter setzte den Haftbefehl daraufhin außer Vollzug unter der Auflage, dass Jürgen B. seinen Pass abgeben musste, um eine Flucht ins Ausland zu verhindern.



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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 11:41
@emz

Aus deinem Link
Zitat von emzemz schrieb:Wie kam es zur Freilassung? Schon am Donnerstag hatte die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftrichter setzte den Haftbefehl daraufhin außer Vollzug unter der Auflage, dass Jürgen B. seinen Pass abgeben musste, um eine Flucht ins Ausland zu verhindern.
Ich kann mir durchaus vorstellen, daß da auch das Alter eine Rolle gespielt hat.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 12:11
Wo er jetzt wohl ist? Zuhause? Nachdem so über ihn berichtet wurde? Eigentlich kann er sich ja da nicht mehr blicken lassen, es sei denn es ist ihm egal, was die Presse schreibt...


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 12:13
Zitat von LillyLegoLillyLego schrieb:Kann mir grad nur schwer vorstellen, dass er "Material" offen im ehemaligen Kinderzimmer des Sohnes aufbewahrt hat. Hatte er gar keine Bedenken, dass sein Sohn bei einem Besuch mal was findet? War er noch so fit, dass er keinerlei Unterstützung im Haushalt etc benötigte, ihn nie mal jemand besucht?
Hier möchte ich nochmal nachhaken.

Wo steht, dass das Material "offen" im Kinderzimmer lag?

Wenn ich mir das Foto des Wohnhauses in der Bild ansehe, und auch die Existenz eines Safes lässt darauf schließen, so habe ich durchaus den Eindruck, dass er nicht ganz unvermögend zu sein scheint. Von daher würde ich annehmen, dass er, unabhängig von seinem Alter, nie selbst geputzt hat.
Zitat von Mr.MoeMr.Moe schrieb:Überhaupt wundert mich, dass sich ein heute 83-jähriger in den vergangenen 20 Jahren das neue Medium Internet so zu eigen gemacht haben soll, dass er sich auf diesem Weg eine "kleine Sammlung" aufbauen konnte.
Das "Hexenwerk" Internet war nun nicht allein jungen Menschen vorbehalten, auch mit seinen damals 63 Jahren sollte er wohl in der Lage gewesen sein, die Handhabung zu erlernen.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 12:24
Zitat von E_ME_M schrieb:Wo er jetzt wohl ist? Zuhause? Nachdem so über ihn berichtet wurde? Eigentlich kann er sich ja da nicht mehr blicken lassen, es sei denn es ist ihm egal, was die Presse schreibt...
Ich denke, er ist daheim. In dem Alter will man meist in der gewohnten Umgebung sein. Vielleicht kümmern sich auch Angehörige oder er ist dort hin.

Das mag jetzt zynisch klingen, aber vielleicht ist ja an den Verdächtigungen nichts weiter dran, und er ist ein einfacher Pädokrimineller, der sich aber weder an Kindern vergangen hat noch gar einen Mord beging. So schlimm das wäre, dass er kinderp. Material besessen hat, so wüsste er für sich selbst, dass es nicht schlimmer kommen wird, als es jetzt schon ist. Wenn er weiß, dass dort Kinderleichen im Garten liegen, wird er kaum zurückgekehrt sein.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 12:59
https://rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/neuer-ermittlungsansatz-in-mordfall-aus-grevenbroich_aid-35439941


Ich möchte noch an den ungeklärten Kindermord vom Mai 1996, an der damals 11 Jahre alten Claudia Ruf aus Grevenbroich erinnern. Die Grundschülerin wurde sexuell missbraucht und ermordet.
Auch dieser Fall ist ungeklärt und Grevenbroich liegt nur 52 km einfache Fahrt von Wuppertal entfernt.

Natürlich muss der 83 Jährige nicht zwingend ein Kindermörder sein, weil er pädophil ist. Man sollte ihn aber näher unter die Lupe nehmen, incl. Bewegungsprofil seines Lebens und schauen, ob er für ungeklärte Kindermorde in Betracht käme.

Da die Leiche von Claudia relativ schnell gefunden wurde, existieren evtl. noch Asservate, die man auf DNA nach neuesten Methoden untersuchen könnte und mit der DNA von Jürgen B. abgleichen könnte.


Die vermissten und ermordeten Kinder und deren Angehörige haben Aufklärung verdient. Eine solche Kinderporno Sammlung ist schon widerlich genug, selbst wenn er kein Kindermörder sein sollte.

Und so gebrechlich kann er trotz seines Alters nicht sein, wenn er noch in der Flüchtlingshilfe aktiv war. Dazu noch Nachhilfe gab. Vermutlich auch nur, um die Gegenwart von Kindern zu "genießen". Es kann einem übel werden, wenn man darüber nachdenkt, er hat das mit der Flüchtlingshilfe nicht aus Selbstlosigkeit gemacht, da bin ich sicher.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 13:07
Er wird wahrscheinlich nicht nach Hause zurückgekehrt sein, allein schon, weil er sich den Lärm der "Gartenarbeiten" nicht antun wird. Mein Tipp würde da lauten: Hotel.
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Natürlich muss der 83 Jährige nicht zwingend ein Kindermörder sein, weil er pädophil ist.
Dass er pädophil ist, diese Erkenntnis hast du woher? Vielleicht machst du dich erst mal mit dem Unterschied zwischen pädophil und pädophilen Neigungen vertraut.

Halte dich mit derzeit unbegründeter Hetze zurück.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 13:33
Zitat von emzemz schrieb:Aber was macht man mit einer Panzerabwehrrakete?
Der Stiefvater meines Ex-Freundes hat allerlei Sachen aus dem Zweiten Weltkrieg gesammelt und sonstiges was ihn interessiert hat .. unter anderem auch eine Panzerabwehrrakete und einen Flammenwerfer.

So zum Thema was man damit macht.




Aber ich vermute eher weniger das er mehrere Kinder umgebracht haben soll .. ich hatte auch mal eine Phase wo ich alles über die Opfer des Columbine Amoklaufs gesammelt habe OBWOHL ich keiner der Amokläufer war.
Also es könnte auch gut möglich sein das er einfach nur da dran interessiert war und sie einfach nur daran getan hat damit er sich nicht unangenehmen Fragen stellen muss und dann hat er sie vielleicht einfach vergessen nach einer Zeit.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 14:00
Zitat von emzemz schrieb:Dass er pädophil ist, diese Erkenntnis hast du woher? Vielleicht machst du dich erst mal mit dem Unterschied zwischen pädophil und pädophilen Neigungen vertraut.Halte dich mit derzeit unbegründeter Hetze zurück.
Geht's Dir noch gut? Ich habe nicht geschrieben, dass er zwingend ein Kindermörder/ Kernpädophiler sein muss, aber allein der Besitz von kinderpornographischem Material oder/ und das Herunterladen solcher Dateien und der Austausch davon ist nach § 184 STGB strafbar.
Und dieser Fall liegt hier vor, oder wolltest Du behaupten, dass der arme Mann nichts dafür kann, dass diese Dateien von seinem PC auf seinen USB Stick geraten sind? Er wohnt allein in diesem Haus, laut Pressemeldungen.
Dabei ist es auch strafrechtlich nicht von Belang, ob der Mann nun ein Kernpädophiler ist, oder "nur" pädophile Neigungen hat. Der Besitz von kinderpornographischem Material IST grundsätzlich strafbar.

Dir scheint auch überhaupt nicht klar zu sein, wieviel Leid Kinder erdulden müssen, wenn solche Aufnahmen gemacht werden.

Einfach nur ekelhaft von Dir, wie Du einen solchen Typen hier noch meinst verteidigen zu müssen...ohne Worte.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 14:32
@Rotmilan
Ja Claudia Ruf wäre wirlich sehr nah. Und dass man Berichte von vermissten Kindern gefunden hat, heißt ja nicht, dass diese Kinder noch immer vermisst sind. Demnach könnte auch der ein oder andere Fall ermordeter Kinder geklärt werden. KÖNNTE. Bleibt abzuwarten, was die Ermittlungen bringen.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 14:35
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:Ja Claudia Ruf wäre wirlich sehr nah
Da die ermordete Grundschülerin Claudia Ruf relativ zeitnah tot aufgefunden wurde, sind evtl. noch Asservate vorhanden, die man mit der DNA von Jürgen B. evtl. abgleichen könnte.

Es wäre auch interessant zu wissen, ob sich Zeitungsartikel zum Verschwinden und Mord an Claudia Ruf in seiner Sammlung befunden haben.
Aber selbst wenn nicht, sollte man ihn zumindest überprüfen, denn von Wuppertal bis Grevenbroich sind es nur 51 Km, einfache Fahrt.
Wie gesagt, man müsste ein Bewegungsprofil der beruflichen und privaten Stationen des Jürgen B. erstellen.
Kein normaler Mann sammelt in seinem Safe Zeitungsartikel über vermisste und/ oder ermordete Kinder.

In einem Safe bewahrt man üblicherweise Wertsachen auf.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 14:47
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Einfach nur ekelhaft von Dir, wie Du einen solchen Typen hier noch meinst verteidigen zu müssen...ohne Worte.
Ich bin immer dafür, erst mal abzuwarten, was sich denn tatsächlich an Beweisen herausstellt, bevor ich Tatverdächtige in Grund und Boden verurteile. Das mag dir missfallen.

Vielleicht magst du erklären, an welche Person unter achtzehn Jahren du denkst, wenn du dich auf § 184 StGB beziehst.
https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html Spoiler
§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Kein normaler Mann sammelt in seinem Safe Zeitungsartikel über vermisste und/ oder ermordete Kinder.
In einem Safe bewahrt man üblicherweise Wertsachen auf.
Es soll auch vorkommen, dass man in einem Safe Papiere unterbringt, die nicht jeder zu Gesicht bekommen soll.
Derartige Zeitungsausschnitte zu sammeln, mag nicht üblich sein, dennoch ist dies erst mal in keinster Weise nicht strafbar.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 15:10
Zitat von emzemz schrieb:Dass er pädophil ist, diese Erkenntnis hast du woher? Vielleicht machst du dich erst mal mit dem Unterschied zwischen pädophil und pädophilen Neigungen vertraut.
@emz
Ich dachte, ich hätte mich mit dem Thema beschäftigt. Mir ist der Unterschied nicht bewusst.
Bitte kurz erklären.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 15:25
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht magst du erklären, an welche Person unter achtzehn Jahren du denkst, wenn du dich auf § 184 StGB beziehst.
Gerne. Du solltest den gesamten Paragraphen, einschließlich der zugehörigen Anhänge zu § 184, nämlich auch § 184 (b) Abs. 4 mal gründlichst lesen. Dann wirst sogar Du begreifen müssen, dass alleine der Besitz solchen Materials eine Straftat darstellt.
Und eben kein Kavaliersdelikt ist.
Und den Besitz von Kinderpornograpie hat der Rentner den Beamten gegenüber sogar selbst noch eingeräumt, laut Presse.


"Wer es unternimmt, sich den Besitz kinderpornographischer Schriften und Material zu beschaffen, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in (1)genannten Schriften oder solches Material benutzt.
Zitat von emzemz schrieb:Es soll auch vorkommen, dass man in einem Safe Papiere unterbringt, die nicht jeder zu Gesicht bekommen soll.
Ja, selbstverständlich, wozu auch sonst hat man einen Safe. Aber dieser Rentner im vorliegenden Fall, der dort Zeitungsartikel versteckt über vermisste und ermordete Kinder, muss ja wohl selbst schon ein großes Interesse daran gehabt haben, dass auch niemand seine Sammlung entdeckt, warum war das wohl so?
Zeitungsartikel sind ja keine Wertsachen, die man in einem Safe verstecken müsste.
Zitat von emzemz schrieb:Derartige Zeitungsausschnitte zu sammeln, mag nicht üblich sein, dennoch ist dies erst mal in keinster Weise nicht strafbar.
Sein Kinderpornobesitz ist aber bereits strafbar. Jemand der sich für Kriminalfälle interessiert, sammelt evtl. auch Zeitungsartikel, sieht aber im Regelfall überhaupt keinen Grund diese Zeitungssammlung , vor den Blicken anderer zu verstecken. Auch wird so jemand nicht ausschließlich nur Material über ermordete und vermisste Kinder sammeln, sofern er nicht beruflich damit zu tun hat.

Hier geht es ja um eine ganz spezifizierte Sammelleidenschaft, die sich ausschließlich auf verschwundene oder/ und ermordete Kinder bezieht...und dazu passt auch seine Sammlung an kinderpornograpischem Material, die er selbst ja bereits eingeräumt hat.
Er wusste ganz genau, dass er Probleme bekommen würde, wenn andere von dieser Sammelleidenschaft erfahren.
Nun ist ihm zum Glück endlich ein Fehler unterlaufen, dadurch dass Kinderporno Dateien auf dem USB Stick waren, den er weitergegeben hat und die Ermittler können ihn weiter unter die Lupe nehmen.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 15:32
http://www.gegen-missbrauch.de/paedosexualitaet.html (Archiv-Version vom 25.06.2019)


Hier mal eine Übersicht zur Definition von Pädophilie und den Diagnosekriterien.


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30.06.2019 um 15:45
Zitat von xfairyxxfairyx schrieb:Aber ich vermute eher weniger das er mehrere Kinder umgebracht haben soll .. ich hatte auch mal eine Phase wo ich alles über die Opfer des Columbine Amoklaufs gesammelt habe OBWOHL ich keiner der Amokläufer war.
Also es könnte auch gut möglich sein das er einfach nur da dran interessiert war und sie einfach nur daran getan hat damit er sich nicht unangenehmen Fragen stellen muss und dann hat er sie vielleicht einfach vergessen nach einer Zeit.
Nun, du magst Artikel über Opfer eines Amoklaufs gesammelt haben, die Gründe dafür spielen keine Rolle.
Aber hast du diese Artikel sicher ein einem Safe aufbewahrt und aus Versehen einen Datenträger weitergegeben, auf dem (Beispiel weit her geholt, muss nur irgendwie den Bogen zum Thread Thema schaffen) Bildmaterial drauf war mit Tipps oder ähnlichem zu einem Amoklauf?
Hast du in deiner Wohnung auch zusätzlich belastendes Material (dessen Besitzt und Verbreitung illegal ist) gehortet?

Findest du nicht, dass da ein Unterschied besteht?
Zitat von emzemz schrieb:Ich bin immer dafür, erst mal abzuwarten, was sich denn tatsächlich an Beweisen herausstellt, bevor ich Tatverdächtige in Grund und Boden verurteile. Das mag dir missfallen.




Hier wurde niemand in Grund und Boden verurteilt. Noch dazu soll der Mann "psychisch auffällig sein", ist aber bestimmt nur ein Zufall und dem armen Opi wurden ohne sein Wissen Kinderpronos und besagte Zeitungsartikel heimlich im Haus versteckt.


Im Übrigen vergreifst du dich ganz schön im Ton, echt unangenehm solch herrscherische, bevormundende Kommentare zu lesen.



https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html Spoiler
Rotmilan schrieb:
Kein normaler Mann sammelt in seinem Safe Zeitungsartikel über vermisste und/ oder ermordete Kinder.
In einem Safe bewahrt man üblicherweise Wertsachen auf.
Es soll auch vorkommen, dass man in einem Safe Papiere unterbringt, die nicht jeder zu Gesicht bekommen soll.
Derartige Zeitungsausschnitte zu sammeln, mag nicht üblich sein, dennoch ist dies erst mal in keinster Weise nicht strafbar.
Klar, das Sammeln und absolut sichere Verwahren dieser Zeitungsartikel allein mag seltsam anmuten, ohne gefährlich oder verboten zu sein.
In Zusammenhang mit Kinderpornografischem Material allerdings wirft das doch ein ganz anderes Licht auf den Mann, oder nicht?


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30.06.2019 um 15:47
Es gelingt mir nicht, meinen eigenen Text aus dem Zitat von emz abzutrennen, sorry.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 15:48
Zitat von NancySpungenNancySpungen schrieb:Nun, du magst Artikel über Opfer eines Amoklaufs gesammelt haben, die Gründe dafür spielen keine Rolle.
Aber hast du diese Artikel sicher ein einem Safe aufbewahrt und aus Versehen einen Datenträger weitergegeben, auf dem (Beispiel weit her geholt, muss nur irgendwie den Bogen zum Thread Thema schaffen) Bildmaterial drauf war mit Tipps oder ähnlichem zu einem Amoklauf?
Hast du in deiner Wohnung auch zusätzlich belastendes Material (dessen Besitzt und Verbreitung illegal ist) gehortet?
Nö, ich hab dafür bloß in meiner Klasse erzählt das ich mir Waffen besorgen könnte und ich wünschte das sie alle sterben würden. Ich hab sie nicht in einem Safe aufbewahrt nein, sondern in einer Kiste. Welche (damals) 16 jährige hat auch schon einen Safe? Jap Tipps und wie man einen Amoklauf machen KÖNNTE hatte ich früher auch auf meinem Laptop gehabt.

Nö, keine illegalen Materialien. Bloß Besuch von der Polizei und eine (bereits gelöschte Anzeige) wegen bedrohung des öffentlichen Friedens.


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Kindesmissbrauch/Mord in Wuppertal?

30.06.2019 um 15:48
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Gerne. Du solltest den gesamten Paragraphen, einschließlich der zugehörigen Anhänge zu § 184, nämlich auch § 184 (b) Abs. 4 mal gründlichst lesen. Dann wirst sogar Du begreifen müssen, dass alleine der Besitz solchen Materials eine Straftat darstellt.
Wenn wir hier einen § zitieren, dann den, der zutreffend ist und wir erwarten nicht, dass sich der Lesende mühsam durch sämtliche §§ durcharbeitet, die die gleiche Zahlenkombination haben, bis er herausgefunden hat, welcher § gemeint sein könnte.

Im vorliegenden Fall möchte ich mich deiner Ausführung zum Abs. 4 nicht anschließen, sondern würde Abs. 3 stattdessen empfehlen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html Spoiler§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.

(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:
1. staatliche Aufgaben,
2. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder
3. dienstliche oder berufliche Pflichten.

(6) 1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2§ 74a ist anzuwenden.
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



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