@MaryPoppins Bei Straftaten dieser Natur reibt sich evtl kein Strafverteidiger die Hände. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen , es geht sicher maximal noch um das Strafmaß und eine evtl. Minderung d Schuld. Denn die Tat als solches ist sicher eindeutig nachweisbar.
es ist bekannt, dass Alkoholsucht in diesem Alter, bei langer Vorgeschichte kaum mehr zu therapieren ist und wenn dazu noch die " neigung " ( dezent ausgedrückt) zu sexueller Gewalt ( Übergriffen) kommt. Da ist wohl kaum noch was zu therapieren sondern nur noch zu erörtern, wie schützt man die Gesellschaft vor weiteren Übergriffen.
Die Nachbarn werden mit Sicherheit nicht hocherfreut sein, so er zeitnah wieder in seine Häuslichkeit entlassen würde
Ich persönlich finde es gut u richtig, dass die Eltern jetzt ihrem Instinkt folgen und das Kind in ihrem gewohnten Umfeld ( auch Schule) belassen. Jede Minute die es Lächeln u spielen kann mit ihren Kindern und Geschwistern und Normalität fühlt u Geborgenheit ist der Anfang der Verarbeitung.