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Wann kann man von Schuld bei Verbrechen sprechen?
05.03.2019 um 10:59Hallo, in einem anderen Thread den ich hier verfolge wurde schon häufiger geschrieben “solange niemand von einem Richter verurteilt wurde gilt er als unschuldig.”
Da ich kein Jurist bin interessiert mich jetzt mal ob das wirklich so stimmen soll und in der Praxis auch immer so gehandhabt wird ?
Meines Wissens nach hat sich zb ein Hitler selbst umgebracht bevor er vor irgendeinem Gericht gestanden hat. Einen Toten kann man so wie ich gehört habe nicht mehr verurteilen. Dennoch steht doch außer Frage dass Hitler ein Massenmörder und der größte Verbrecher den es jemals in Deutschland gab gewesen ist.
Ich weiß nicht ob das Beispiel jetzt gut geeignet ist aber es ist das erste wo mir eingefallen ist dass ein Hitler natürlich Schuldiger ist obwohl er sich ja umgebracht hat bevor er vor ein Gericht gebracht werden könnte.
Kann mir das jemand mal erklären? Und dass Hitler Schuld hat und der Schuldige ist, darüber gibt es nichts zu diskutieren! Was mich interessiert ist ob es diese “Ausnahmen” im rechtlichen gibt?
Da ich kein Jurist bin interessiert mich jetzt mal ob das wirklich so stimmen soll und in der Praxis auch immer so gehandhabt wird ?
Meines Wissens nach hat sich zb ein Hitler selbst umgebracht bevor er vor irgendeinem Gericht gestanden hat. Einen Toten kann man so wie ich gehört habe nicht mehr verurteilen. Dennoch steht doch außer Frage dass Hitler ein Massenmörder und der größte Verbrecher den es jemals in Deutschland gab gewesen ist.
Ich weiß nicht ob das Beispiel jetzt gut geeignet ist aber es ist das erste wo mir eingefallen ist dass ein Hitler natürlich Schuldiger ist obwohl er sich ja umgebracht hat bevor er vor ein Gericht gebracht werden könnte.
Kann mir das jemand mal erklären? Und dass Hitler Schuld hat und der Schuldige ist, darüber gibt es nichts zu diskutieren! Was mich interessiert ist ob es diese “Ausnahmen” im rechtlichen gibt?