@Lichtenberg ... ich habe das am Handy gestern nicht mehr gesehen und dachte sehr sicher, dass es Xana gewesen war. Wieso jetzt so patzig?
Generell gilt: am AG kein Anwaltszwang, LG Anwaltszwang.
Hatte nicht differenziert zwischen Strafsachen und Zivilsachen.
Strafverteidiger sind auch Anwälte, ist mir schon klar. Da habe ich aber kein Wort drüber verloren.
Gar kein Wort.
Also auch nicht hinsichtlich Strafverteidigern und deren organisatorischen Vorgehensweisen.
Anwaltszwang heißt lediglich, dass man sich nicht alleine vertreten darf.
Aber das weißt du ja sicherlich.
Und wie du mir ja fast zustimmt, sind Revisionen eher nicht die Häufigkeit.
Ich denke, dass alle Gerichte ihre Arbeit ordentlich machen. Aber die Anwälte aufgrund der hohen Anforderung am LG eben genauso.