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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

719 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tschechien, Kinderzahnärztin, Laberweinting ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Peter von U. (Laberweinting)

22.06.2019 um 14:09
Danke, also keine Neuigkeiten in diesem Fall.
Warum stagniert alles schon so lange Zeit? Schon etwas unverständlich, finde ich.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

28.06.2019 um 16:27
Das Problem ist nach wie vor, dass die Tat offensichtlich im Ausland begangen wurde.
Ich bin immer noch nicht sicher, ob ggf das komplette Verfahren dann im Ausland geführt wird?
Weiß hier jemand - zb ein Jurist - mehr darüber?

Oder wird hieraus eindeutig schlau?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/internationales-strafrecht-das-verbrechen-kennt-keine-grenzen_005605.html


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

29.06.2019 um 12:37
Könnte hier @Rick_Blaine vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen?
Verfügt über eine Menge "Auslandserfahrungen", wenn ich das so salopp formulieren darf.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

29.06.2019 um 15:49
Das Problem ist, dass wir nicht wissen, ob sowohl die Tat in Tschechien begangen als auch die Leiche dort abgelegt wurde, oder ob die Tat in D begangen und nur die Leiche nach Tschchien geschafft wurde.

Im ersten Fall wäre nach dem Territorialprinzip zunächst Tschechien für die Strafverfolgung, dh auch für die Ermittlungen, zuständig. Wenn die Ehefrau als Tatverdächtige in Deutschland festgenommen wurde, stellt sich womöglich die Frage ihrer Auslieferung nach Tschechien. Ist sie Deutsche, richtet sich das nach den Regeln über die Auslieferung von Deutschen an ein EU-Mitgliedsland oder an andere Staaten. Es könnte aber sein, dass sie weiterhin (nur) ihre britische Staatsbürgerschaft hat. Dann müsste der verfolgende Staat Tschechien in D ihre Auslieferung nach Tschechien beantragen. Ob sie derzeit (weiter) in U-Haft oder aber in Auslieferungshaft sitzt, ist nicht bekannt.

Im ersteren Fall wäre aber, da die Tat in Tschechien an einem Deutschen verübt wurde, auch deutsches Strafrecht anwendbar, wenn die Tat auch in Tschechien mit Strafe bedroht ist (§ 7 Abs. 1 StGB). Das dürfte der Fall sein, so dass theoretisch auch D die Straftat verfolgen könnte.

Im zweiten Fall (Tat in D verübt, nur die Leiche in Tschechien „entsorgt“) dürfte nach dem Territorialprinzip allein D für die Strafverfolgung zuständig sein.

Aber es ist schon merkwürdig, dass die deutschen Behörden so gar nichts in der Sache mitteilen. Selbst wenn nicht sie die Ermittlungen führen, sondern die Kollegen in Tschechien, könnten sie doch wenigstens diese Tatsache bekanntgeben.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

29.06.2019 um 23:03
@sommerday
Danke. Ja, @Andante und auch der oben verlinkte Artikel erklären das umfassend. Die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird, wird durch das Territorialitätsprinzip beantwortet.

Grob gesagt gilt erst einmal: das Land ist zuständig, wo die Tat begangen wurde. Dazu kann auch kommen, dass das Land zuständig ist, wo der Taterfolg eintrat (z.B. Täter steht auf der bayerischen Seite der Grenze, erschiesst einen Menschen auf der österreichischen Seite, dann könnte auch Österreich die Tat nach österreichischem Recht verfolgen (ich nehme mal diese beiden Länder als Beispiel, weil beide Länder das nahezu übereinstimmend in ihren Gesetzen so regeln. Wie Tschechien das regelt weiss ich nicht.)

Voraussetzung ist bei diesen Fragen natürlich immer, dass man den Täter hat. Wenn das nicht der Fall ist, weil dieser sich in einem anderen Land aufhält, kommt dazu noch immer die Frage einer Auslieferung zur Strafverfolgung. Da können sich dann Probleme ergeben: so schützte das Grundgesetz bis vor Kurzem deutsche Staatsbürger generell vor einer Auslieferung an ein anderes Land. Dann wurde dieser Grundsatz aufgeweicht und unter bestimmten Bedingungen eine Auslieferung an ein EU-Land erlaubt.

Kann nun der Deutsche nicht ausgeliefert werden, hat aber die Tat im Ausland begangen, dann kommt es darauf an, wie die Tat in beiden Ländern betrachtet wird. Gilt sie in beiden Ländern als Straftat und erfüllt sie einige andere Bedingungen, kann der Täter auch vor ein deutsches Gericht gestellt werden. Praktisch ist das oft gar nicht so einfach, so dass es selten vorkommt, denn ggf. müssten nun alle Zeugen, Ermittler usw. nach Deutschland zum Prozess reisen und auch vorher die deutsche Staatsanwaltschaft überzeugen.

Ein Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, und von einem dritten Staat wegen einer Straftat verfolgt werden soll, kann in der Regel ausgeliefert werden. Es gibt ein paar Ausnahmen.

Noch seltener, aber möglich ist es, wenn ein Ausländer im Ausland eine Tat zum Nachteil eines Deutschen begangen hat, den Täter in Deutschland vor Gericht zu stellen. Das kommt meist dann vor, wenn der Täter sich inzwischen in Deutschland befindet, und es andere gute Gründe gibt, ihn nicht auszuliefern.

In diesem konkreten Fall hat also die deutsche Staatsanwaltschaft drei gute Gründe zu ermitteln: das Opfer war Deutscher, die mögliche Täterin ist evtl. auch Deutsche und der Tatort ist vermutlich in Deutschland. Die tschechischen Behörden werden, falls sie Interesse haben, zunächst einmal feststellen wollen, wo der Tatort liegt. Ohne einen Tatort in Tschechien werden sie kein Interesse an dem Fall haben.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

30.06.2019 um 13:13
Dank an @Andante und @Rick_Blaine

Um jemand in Haft zu nehmen, müssen doch "Beweise" für eine Mittäterschaft oder Tatbeteiligung in irgend einer Form vorliegen? Dazu zählt auch "Auftragsvergabe", mMn. Machen sich Mitwisser nicht auch strafbar? Natürlich nur Spekulatius meinerseits. Phantasie geht spazieren... .

Schließe mich dem letzten Absatz Andante's an. Dass überhaupt nichts an die Öffentlichkeit dringt, sehr eigenartig.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

30.06.2019 um 16:19
Ich habe mal versucht in Tschechischen Zeitungen zu suchen. Da endet die Berichterstattung auch vor Monaten.
Hier sieht man zb die Handtücher die zum Anzünden der Leiche verwendet wurden
https://www.novinky.cz/krimi/clanek/policie-zjistila-jmeno-zavrazdeneho-muze-nalezeneho-na-sumave-pomohl-ji-implantat-40266367


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

01.07.2019 um 04:58
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Um jemand in Haft zu nehmen, müssen doch "Beweise" für eine Mittäterschaft oder Tatbeteiligung in irgend einer Form vorliegen? Dazu zählt auch "Auftragsvergabe", mMn. Machen sich Mitwisser nicht auch strafbar? Natürlich nur Spekulatius meinerseits. Phantasie geht spazieren... .
So ist es. Um jemanden in Haft zu nehmen brauchen die Behörden einen dringenden Tatverdacht. Und der ensteht nicht einfach so, sondern durch Indizien, die zumindest darauf hindeuten, die Schuld desjenigen beweisen zu können.

Das gilt für alle möglichen Straftaten, also für den Täter selbst als auch für diejenigen, die evtl. der Beihilfe, der Mittäterschaft oder anderer Straftatbestände schuldig sein könnten.

"Mitwisser" ist juristisch zu unscharf formuliert, um hier sagen zu können, ob dieses "mitwissen" strafbar ist oder nicht. Es kommen die oben genannten Dinge in Frage, von Beihilfe bis zu separaten Straftatbeständen.

Aber, zum Glück, unterm Strich muss es erst einmal Beweise geben, bevor man sich darüber Gedanken machen kann, wie jemand bestraft werden wird.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

01.07.2019 um 06:45
Offensichtlich wurden bei der Durchsuchung des Hauses und der Praxis solch belastende Dinge gefunden, die die mittlerweile 5 Monate andauernde Untersuchungshaft rechtfertigen.

„Bei der Durchsuchung am Dienstag konnte die Polizei mögliche Beweismittel, unter anderem mehrere Datenträger und Unterlagen, sicherstellen.“

https://www.idowa.de/inhalt.laberweinting-mord-im-grenzgebiet-frau-des-opfers-festgenommen.36dcd102-c024-4036-b7e4-92cc6a23a492.html

Es muss also schon recht eindeutige Beweise gegeben haben.
Man fragt sich nur warum keine Anklage erhoben worden ist bislang?


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

01.07.2019 um 07:33
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:Man fragt sich nur warum keine Anklage erhoben worden ist bislang?
Einen Indizienprozess vorzubereiten, in dem es um den Vorwurf des Mordes geht, ist keine einfache Sache. Der dringende Tatverdacht ist offensichtlich vom Ermittlungsrichter bestätigt worden, die Verdächtige ist in U-Haft -> hier liegt kein Grund für die Staatsanwaltschaft vor, in ungebührliche Eile zu verfallen. Das ist für die Tatverdächtige, sofern sie unschuldig ist, sehr unangenehm, aber keineswegs ungewöhnlich. Ich habe an Mordfällen gearbeitet, in welchen es noch viel länger dauerte, bis Anklage erhoben wurde. Durch die gesetzliche 6-Monatsfrist der U-Haft (§ 121 StPO) gibt es so was wie eine ungeschriebene Frist, die allen Staatsanwälten immer im Bewusstsein ist, und die oft dazu führt, dass genau in dieser Zeit Anklage erhoben wird. Ich kann sagen, in solchen Fällen habe ich selten erlebt, dass in weniger als ca. 5 Monaten Anklage erhoben wurde.

Die offizielle Anklageerhebung bedeutet schliesslich, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat (§ 170 StPO). Zumindest in der Theorie muss sie bereit sein, am nächsten Tag den Fall vor Gericht vorzubringen und zu gewinnen. Für einen gewissenhaft arbeitenden Staatsanwalt ist es durchaus menschlich, lieber noch zwei, dreimal, alle Fakten nachzuprüfen, als irgendwie "zu früh" den Sprung ins kalte Wasser zu wagen.

Wie gesagt, für unschuldige Tatverdächtige sehr unangenehm, aber keineswegs ungewöhnlich. Es heisst zutreffend im Volksmund: die Mühlen der Justiz arbeiten langsam.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

27.08.2019 um 11:31
Hier scheinen die Mühlen der Justiz eingeschlafen zu sein😅

Der Fall ist fast 9 Monate alt, es tut sich nichts. Seltsam auch, dass man so garnix über diesen Mord liest. Selbst bei Länder übergreifenden Ermittlungen sind diese auch mal abgeschlossen und es kann Anklage erhoben werden.

Was sind die Hintergründe hier? Warum erfährt offensichtlich niemand etwas? Selbst die Gazetten scheinen den Fall "vergessen" zu haben?


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

23.09.2019 um 22:30
Zumindest wurde nun die Homepage der Praxis komplett überarbeitet und neu gestaltet. Frau von Unruh wird dort nicht mehr Namentlich genannt was ich schon recht interessant finde...


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

23.09.2019 um 23:28
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:Zumindest wurde nun die Homepage der Praxis komplett überarbeitet und neu gestaltet. Frau von Unruh wird dort nicht mehr Namentlich genannt was ich schon recht interessant finde...
Finde ich auch, ist aussagekräftig. Kann aber natürlich auch eine Schutzmaßnahme für die Praxis sein, der "Laden" muß ja irgendwie weiterlaufen. Immer noch erstaunlich, daß man ansonsten so gar nix mehr erfährt.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

24.09.2019 um 22:18
Nun müsste doch auch Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgen ? Nach 6 Monaten oder mehr . Kann man doch niemanden so lange in U Haft lassen . Und wo befindet sich Fr.v Unruh ???


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

25.09.2019 um 21:03
Wenn der Prozess in Tschechien stattfindet kann es gut sein, dass man hier nichts davon mitbekommt...


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

25.09.2019 um 21:07
Soeben habe ich einen Artikel gefunden, der ganz aktuell heute erstellt wurde

https://www.regensburger-nachrichten.de/news/87337-ermittlungen-zum-fund-nackter-leiche-fast-abgeschlossen

Demnach soll noch in diesem Jahr entschieden werden, ob Anklage erhoben wird.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

25.09.2019 um 21:21
„In Untersuchungshaft sitzt seit Februar die 60-jährige Witwe des getöteten 69-Jährigen aus der Gemeinde Laberweinting (Lkr. Straubing-Bogen). Sie wird verdächtigt, etwas mit dem Tod ihres Mannes zu tun zu haben. Da die 60-Jährige schon so lange in Untersuchungshaft sitzt, gilt es als wahrscheinlich, dass auch Anklage gegen sie erhoben wird. Für eine Untersuchungshaft gelten in der Regel höhere Hürden als für eine Anklageerhebung.“

https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/bayern/nackte-leiche-in-tschechien-ermittlungen-kurz-vor-abschluss,Rd4gPwO


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

25.09.2019 um 22:10
Also ich stolpere immer wieder über den Satz, dass ihm alle Zähne fehlen würden . in diesem Alter ist es ja nicht so sehr ungewöhnlich, wenn man eine Vollprothese trägt, aber ich habe den leisen Verdacht, dass wir von richtigen Zähnen reden?


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

25.09.2019 um 23:35
Zitat von StreuGutStreuGut schrieb:Also ich stolpere immer wieder über den Satz, dass ihm alle Zähne fehlen würden . in diesem Alter ist es ja nicht so sehr ungewöhnlich, wenn man eine Vollprothese trägt, aber ich habe den leisen Verdacht, dass wir von richtigen Zähnen reden?
Für mich macht das auch nur Sinn, wenn von echten Zähnen die Rede ist. Bei einer Prothese wäre die Formulierung wahrscheinlich anders gewesen, nehm ich an.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

26.09.2019 um 00:30
@Photographer73
Als Prothesenträger kann man auch noch eigene Zähne besitzen oder eben auch keine mehr . Ich denke, das ist damit gemeint . Als Zahnärztin, immerhin Medizinerin, weiß man normalerweise, dass in D eingesetzte Hüftprothesen NORMALERWEISE identifizierbar sind , vielleicht weiß das allerdings nicht jeder Zahnarzt . Ob im Tatzeitraum Zähne gezogen wurden .....?


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