Kleinerose15 schrieb am 22.09.2018:Die Eltern würden auch das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren.
Auch nach einer Haftstrafe würden die Kinder nicht so einfach zu ihren Eltern können.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern, die sich in Haft befinden, dauerhaft das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. an will doch gerade Familienstrukturen erhalten.
Das wird mit Sicherheit von Fall zu Fall entschieden, davon abhängen, ob die Eltern für ihr Kind sorgen können.
Du schreibst ja auch: Nicht so einfach
Rao schrieb:Bis die Eltern wieder draußen sind, sind die Kinder vermutlich schon volljährig. Und können danach tun und lassen was sie wollen, auch wieder mit den Eltern zusammenziehen.
Ich habe auch an den jetzt 10jährigen gedacht, der bei Prozessbeginn 11 wäre (wenn man die Täter bald findet). Wenn die Eltern ihre Haftzeit abgesessen haben, könnte man ihm den Kontakt zu seinen Eltern nicht verbieten.
Nun sind Sorgerecht und Kontakt verschiedene Dinge. Wer das Sorgerecht hat, bestimmt über den Aufenthalt.
Auch wenn es von außen betrachtet sinnvoll erscheint, dem Kind in anderer Umgebung, andere Werte zu vermitteln,- auch das Kind krimineller Eltern fühlt sich wahrscheinlich an seine Eltern gebunden.
Schlimmstenfalls würde man erreichen, dass er ständig ausreisst und kein zu Hause mehr hat.
Ich muss an die bettelnden Kinder denken, die ihre Einnahmen bei den Eltern (oder Chefs) abgeben mussten. Ist mir in den 90er Jahren in den Einkaufsstra0ßen den Straßen sehr oft begegnet.