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Staatsanwaltschaft: Verfahren gegen Ali B. im Irak wäre nicht möglich
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hofft auf eine Auslieferung des 20-jährigen Tatverdächtigen. Das könnte aber kompliziert werden. „Wir haben wenig Erfahrung, wie sich der Irak in so einer Lage verhält“, sagte eine Sprecherin der in dem Fall verantwortlichen Staatsanwaltschaft am Freitag.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte an: „Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln.“
Die Bundesrepublik hat keine Auslieferungsabkommen mit dem Irak. Die dortigen Behörden sind daher nicht vertraglich zu einer Auslieferung verpflichtet. Der Antrag auf Auslieferung müsse laut der Sprecherin über die Generalstaatsanwaltschaft gestellt werden.
Dass der Tatverdächtige sich als irakischer Bürger in seinem Heimatland für den Tod der 14-Jährigen zu verantworten habe, sei rechtlich nicht möglich. „Ihm Irak droht ihm die Todesstrafe. Wir können daher keinen Strafverfolgungsantrag stellen“, sagte die Sprecherin.
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