Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
25.01.2018 um 18:12Zitat aus nordbayern.de:
"Sollte der 25-Jährige tatsächlich schuldig gesprochen werden, drohen ihm auch noch materielle Einbußen: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 2339, gälte er dann als erbunwürdig. Haus, Wohnmobil, Ersparnisse - nach aktuellem Stand ist er noch Alleinerbe seiner Eltern. Würde ihm vorsätzliche Tötung nachgewiesen, könnte er gerichtlich enterbt werden. Das Vermögen fiele dann an entferntere Verwandte. Es gibt nur zwei Ausnahmen von dieser Regel. Wenn ein Täter eine dauerhafte seelische Störung hat, also nicht verantwortlich gemacht werden, gibt es keine Erbunwürdigkeit. Der andere Fall wäre, dass die Erblasser dem Erben förmlich verzeihen. Das ist im Schnaittacher Fall ausgeschlossen".
"Sollte der 25-Jährige tatsächlich schuldig gesprochen werden, drohen ihm auch noch materielle Einbußen: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 2339, gälte er dann als erbunwürdig. Haus, Wohnmobil, Ersparnisse - nach aktuellem Stand ist er noch Alleinerbe seiner Eltern. Würde ihm vorsätzliche Tötung nachgewiesen, könnte er gerichtlich enterbt werden. Das Vermögen fiele dann an entferntere Verwandte. Es gibt nur zwei Ausnahmen von dieser Regel. Wenn ein Täter eine dauerhafte seelische Störung hat, also nicht verantwortlich gemacht werden, gibt es keine Erbunwürdigkeit. Der andere Fall wäre, dass die Erblasser dem Erben förmlich verzeihen. Das ist im Schnaittacher Fall ausgeschlossen".